Zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2026
Das wichtigste in Kürze:
- Ab 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 des EU AI Act verbindlich; Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
- KI-Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn keine menschliche redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.
- KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, Videos und Audioinhalte müssen in vielen Fällen als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sein, insbesondere bei Deepfakes.
- Chatbots und Sprachassistenten im Kundenkontakt sollen als KI erkennbar sein, damit Nutzer:innen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren.
- Technische Kennzeichnung wie Wasserzeichen oder Metadaten ist Aufgabe des KI-Anbieters; die sichtbare Kennzeichnung im veröffentlichten Inhalt liegt beim Unternehmen.
- Faustregel für Bilder: Wirkt ein KI-Bild wie ein echtes Foto oder zeigt es eine realistisch wirkende Szene, sollte im Zweifel gekennzeichnet werden.
Welche KI-generierte Inhalte müssen Sie kennzeichnen?
Gleich vorweg: Dieser Text ist eine Gemeinschaftsarbeit. Ich, die menschliche Autorin, habe den Text mit freundlicher KI-Unterstützung erstellt. Die KI-Tools haben mir zum Beispiel dabei geholfen, passende Fragestellungen zu finden, die Rechtschreibung zu überprüfen und ja, auch ganze Absätze zu formulieren.
Sie wissen jetzt also Bescheid. Und mit Sicherheit ist dies nicht der erste Text, den Sie lesen, der mit oder ohne Ihr Wissen teilweise oder komplett durch eine KI erstellt wurde. Aber hätte ich Ihnen diese Information überhaupt mitteilen müssen? Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Disclaimer: Alle Inhalte in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Bitte beachten Sie dennoch: Wir dürfen keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Für Spezialfälle oder konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an eine juristische Beratung.
KI-generierte Texte
Wer muss was kennzeichnen und wann empfehlen wir Transparenz?
Es kommt darauf an… aber nicht auf Ihr Bauchgefühl, sondern auf zwei klare Kriterien: 1. worum es im Text geht und 2. ob ihn vor der Veröffentlichung ein Mensch geprüft hat.
Wichtig: Es gibt keine pauschale Pflicht, jeden mit KI-Unterstützung geschriebenen Text zu kennzeichnen. Seit dem 2. August 2026 gibt es aber einen konkreten gesetzlichen Fall, in dem die Kennzeichnung Pflicht ist; das Regelt Artikel 50 Absatz 4 des EU AI Act.

Wann muss ich KI-generierte Texte Kennzeichnen?
Wenn Sie einen KI-generierten Text ungeprüft veröffentlichen ist eine Kennzeichnung unbedingt erforderlich. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar und verständlich sein. Beispielsweise mit einem Vorangestellten „Dieser Text/Beitrag wurde mit Hilfe von KI erzeugt“
Wird der Text jedoch redaktionell überarbeitet und durch menschliche Kontrolle geprüft, besteht aktuell keine Pflicht zur Kennzeichnung.
Hinweis: Wir empfehlen, KI-generierte Texte unabhängig von der Kennzeichnungspflicht vor der Veröffentlichung immer sorgfältig zu prüfen. Auch wenn KI nützlich sein kann, macht sie Fehler oder stellt Inhalte mitunter missverständlich dar. Warum diese Prüfung wichtig ist, zeigen wir auch in unserem Beitrag: Wird KI wirklich „schlechter“? – Degeneration von KI-Sprachmodellen.
Die gesetzliche Pflicht: Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden
Der AI Act schreibt vor: Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde (siehe AI Act).
Was als „öffentliches Interesse“ zählt, ist im Gesetz leider nicht abschließend definiert. Die EU-Kommission legt den Begriff in ihren Leitlinien bewusst weit aus: Themen wie öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Verbraucherschutz, Krisenkommunikation und teilweise CSR bzw. Nachhaltigkeit fallen darunter. Auch allgemein politische und wirtschaftliche Fragen. Typische Beispiele sind Nachrichten, politische Kommentare, investigative Beiträge oder redaktionelle Berichte zu gesellschaftlich relevanten Themen.
Rein werbliche oder unternehmensbezogene Inhalte (z. B. Produkttexte, Ladeseiten, „Über uns“-Texte, reine Marketing‑Blogposts ohne Nachrichtencharakter) fallen in der Regel nicht unter diese enge Pflicht. Aber Achtung: Sollten die Texte als redaktionelle Information auftreten, die den Eindruck erweckt, unabhängige Berichterstattung zu sein, gilt wiederum die Kennzeichnungspflicht.
In allen Fällen gehen Sie auf Nummer sicher, wenn der Text vor der Veröffentlichung geprüft wurde.
Die Kennzeichnungspflichtig entfällt nach menschlicher Prüfung
Hier die gute Nachricht für die meisten Unternehmen: Die Pflicht zur Kennzeichung entfällt, wenn die KI-generierten Texte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Wichtig dabei: Ein flüchtiges Drüberlesen reicht nicht aus! Gefordert ist eine inhaltliche, substanzielle Prüfung mit klar zuordenbarer Verantwortung, nicht nur eine formale Kontrolle.
Für die Praxis heißt das: Wenn in Ihrem Unternehmen jemand die KI-Texte vor Veröffentlichung liest, redigiert und verantwortet (was in den meisten Unternehmen ohnehin üblich ist), sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.
Wann ist Kennzeichnung sinnvoll, auch ohne Pflicht?
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann Transparenz sich lohnen bei:
- Ratgeber- und Erklärtexten mit Rechts- oder Gesundheitsbezug
- Pressemitteilungen und offiziellen Unternehmensstatements
- Texten, bei denen Leser:innen erwarten könnten, dass ein Mensch persönlich spricht (z. B. Kolumnen, Erfahrungsberichte)

Kein Urheberrecht für KI-generierte Texte
Und jetzt die schlechte Nachricht: Leider sind Ihre KI-generierten Texte und Bilder nicht durch das Urheberrecht geschützt. Denn eine Künstliche Intelligenz kann nicht als Urheber von Werken gelten, da dies ausschließlich menschlichen Schöpfer:innen vorbehalten ist. Selbst der Mensch, der die KI mittels eines Prompts dazu auffordert, einen Text zu erstellen, wird nicht automatisch zum Urheber des resultierenden Produkts.
Ein Inhalt ist nach § 2 Abs. 2 UrhG nur urheberrechtlich geschützt, wenn eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt.
Dies führt dazu, dass KI-generierte Texte (und Bilder) uneingeschränkt kopiert und erneut veröffentlicht werden dürfen. Diese Regelung könnte insbesondere für PR- oder Werbeagenturen problematisch sein, die künstliche Intelligenz nutzen, um maßgeschneiderten Content zu generieren. Diese Agenturen müssen damit rechnen, dass ihre kreativen Schöpfungen durch Dritte ohne rechtliche Konsequenzen reproduziert werden dürfen.
Kennzeichnungspflichtig: KI-generierter Bilder
Muss ich KI-generiert Bilder immer kennzeichnen?
Nein, nicht immer.
Derzeit gibt es in Deutschland (auch mit dem AI Act) keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Bildern.
Sie dürfen KI-generierte Bilder zur „Dekoration“ also beispielsweise auf Ihrer Website verwenden, ohne sie explizit als KI-generiert zu kennzeichnen.
Aber die Ausnahme, die zählt, betrifft mehr Bilder, als Sie vielleicht denken.
Seit dem 2. August 2026 gilt aber: Ist Ihr Bild ein Deepfake im Sinne des EU AI Act, müssen Sie es als Betreiber:in sichtbar kennzeichnen – Verstöße können teuer werden.
Was genau ist ein Deepfake – muss dafür eine berühmte Person zu sehen sein?
Nein. Das ist wahrscheinlich der am weitesten verbreitete Irrtum zum Thema.
Der AI Act definiert einen Deepfake über zwei Kriterien, die beide gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Realitätsbezug: Der Inhalt ähnelt Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen, die real existieren oder plausibel existieren könnten.
- Täuschungspotenzial: Der Inhalt wirkt so realistisch, dass er fälschlicherweise als echt durchgehen könnte.
Eine bekannte oder identifizierbare Person ist dafür nicht nötig: Auch eine KI-generierte Person, die realistisch aussieht, aber komplett frei erfunden ist, gilt als Deepfake. Entscheidend ist im Zweifel nur, ob der Inhalt echt wirkt und nicht, ob er eine reale Person zeigt.

Das ist typischerweise ein Deepfake:
- Eine realistische KI-Person vor einer echten, erkennbaren Location
- Ein fotorealistischer, aber frei erfundener KI-Avatar oder virtueller Influencer
- Ein KI-generiertes, real wirkendes Model, das im Onlineshop Kleidung präsentiert
- Ein Voice-Clone in einem Marketingvideo oder Podcast-Intro
Der Graubereich: Ob rein fiktive, aber täuschend echt wirkende Motive wie etwa eine erfundene, aber realistisch aussehende Landschaft ohne Bezug zu einem echten Ort ebenfalls kennzeichnungspflichtig sind, ist bisher noch unter Jurist:innen umstritten. Unser praktischer Rat: Im Zweifel kennzeichnen.

Wann müssen Sie KI-Bilder NICHT kennzeichnen?
Kurz gesagt: Sobald eines der beiden Deepfake-Kriterien fehlt, entfällt die gesetzliche Pflicht. Das betrifft in der Praxis die meisten Bilder, die Unternehmen alltäglich nutzen.
Kein Realitätsbezug: Das Bild zeigt nichts, was es in der Realität geben könnte:
- Fantasieszenen, fliegende Menschen, Drachen oder sprechende Tiere
- Physikalisch unmögliche oder klar surreale Motive
- Comic-, Cartoon- oder Zeichenstil, erkennbar als Illustration
Kein Täuschungspotenzial: Das Bild wirkt eindeutig künstlich, nicht wie ein echtes Foto:
- Abstrakte oder stilisierte Grafiken, Icons, Muster
- Bilder, die durch Gestaltung, Kontext oder Bildunterschrift klar als künstlerisch/gestaltet erkennbar sind
- Infografiken, Diagramme, klassische Design-Elemente
Praxis-Beispiele: Diese Bilder sind für Unternehmen typischerweise NICHT kennzeichnungspflichtig:
- Ein stilisiertes Icon-Set für eine Präsentation
- Eine erkennbar künstlerische Illustration für einen Blogbeitrag (Zeichenstil statt Fotorealismus)
- Ein abstraktes Header- oder Deckblatt-Bild ohne erkennbare Personen oder Orte
- Ein KI-generiertes Logo (Urheberrecht dazu bitte separat prüfen)
- Ihr reales Produkt, fotografiert vor einem lediglich KI-generierten Hintergrund – anders sieht es aus, wenn das Produkt selbst KI-generiert oder geschönt dargestellt wird; dann greift die Kennzeichnungspflicht meist doch (mehr dazu weiter unten bei „KI-generierte Produktbilder“)

Sonderfall KI-Testimonials bzw. „KI-generierte Kundenmeinung“: Hier gilt die Ausnahme meist NICHT. Ein täuschend echt wirkendes Testimonial-Video oder Bild mit einer KI-generierten Person, die als echter Kunde ausgegeben wird, gilt als Deepfake und muss gekennzeichnet werden; und auch mit korrekter Kennzeichnung bleibt zudem ein wettbewerbsrechtliches Risiko, wenn der Eindruck einer echten Empfehlung entsteht.
Nicht vergessen: Auch ohne Kennzeichnungspflicht nach AI Act bleiben Verbraucherschutz-, Irreführungs-, Persönlichkeits- und Urheberrecht unabhängig davon anwendbar.
KI-generierte Produktbilder: Wann ist Vorsicht geboten?
Bei Produktbildern gilt besondere Sorgfalt: Ihre Kund:innen gehen normalerweise davon aus, dass ein Produktfoto auf Ihrer Website oder in einem Online-Shop die tatsächlich angebotene Ware zeigt. Für die Kennzeichnungspflicht kommt es dabei nicht auf die verwendete Technik an, sondern allein auf das Ergebnis: Wirkt das Bild wahrheitsgemäß, oder vermittelt es einen falschen Eindruck vom Produkt?

Prüfen Sie kritisch ob eine Kennzeichnungspflicht vorliegt:
Sobald das KI-Tool das Produkt selbst oder die Kernaussage des Bildes verändert:
- Farbe, Material, Größe, Struktur oder Verarbeitung werden verändert
- Zubehör oder Bestandteile ergänzt, die nicht zum Lieferumfang gehören
- Eine Nutzungssituation gezeigt wird, die es so nicht gibt
Besonders kritisch: ein vollständig KI-generiertes Produktbild, das die Ware hochwertiger, größer, funktionsreicher oder wirkungsvoller zeigt, als sie tatsächlich ist. Hier drohen zwei Risiken gleichzeitig – die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 UND eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung. Ein „KI-generiert“-Label macht eine inhaltlich falsche Produktdarstellung dabei nicht plötzlich zulässig. Vermeiden Sie es in jedem Fall ein Ergebnis zu zeigen, das mit dem Produkt tatsächlich nicht erreichbar ist.
Unproblematisch sind dagegen rein technische KI-Anpassungen, die das Produkt selbst nicht verändern wie Farbkorrektur, die lediglich einen Farbstich ausgleicht (nicht aber die tatsächliche Produktfarbe verändert), Erweiterung oder ästhetische Anpassung des Hintergrunds, Anordnung bereits vorhandener Produkte im Bild, Skalierung, Rauschreduzierung, Belichtungskorrektur, Schärfung oder Komprimierung.
Wie kennzeichnet man KI generierte Bilder richtig?
Pflicht ist die Kennzeichnung selbst; eine bestimmte Methode wird nicht explizit Vorgeschrieben. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Kennzeichnung:
- klar, unterscheidbar und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Bild sichtbar ist
und zwar dauerhaft (das gilt zum Beispiel für Videos) und nicht nur für ein paar Sekunden.
Der einfachste Weg: die offiziellen EU-Icons (freiwillig, aber empfohlen)

Die EU-Kommission stellt seit Juni 2026 drei standardisierte, kostenlose Icons bereit:
- „AI GENERATED“ (vollständig KI-erzeugt)
- „AI MODIFIED“ (Mischform aus menschlicher und KI-Bearbeitung) und
- ein Basis-Icon „AI“ für Zwischenfälle, idealerweise kombiniert mit einem kurzen Texthinweis.
Hier kommen Sie direkt zum Download der Icons als SVG/PNG in vier Farbvarianten bei der EU-Kommission.
Der Vorteil: Wer sie nutzt, muss nicht selbst begründen, warum die eigene Kennzeichnung „gleichwertig“ ist – das spart im Zweifel Diskussionen mit Behörden.
Platzierung des KI-Hinweises je nach Format:
| KI-generiertes Format | Empfehlung |
|---|---|
| Bild | Fest ins Bild eingebettet (nicht nur Bildunterschrift), typische Position: Rand oder eine Bildecke |
| Kurzes Video | KI-Label sollte durchgehend ab Anfang sichtbar sein |
| Längeres Video | Zu Beginn, in regelmäßigen Abständen wiederholt, erneut nach jedem Schnitt – durchgehende Einblendung empfohlen |
| Livestream | Durchgehend während der gesamten Übertragung |
| Audio | Gesprochener Hinweis zu Beginn (z. B. „Diese Aufnahme enthält KI-generierte Inhalte“); bei eingebetteten Playern zusätzlich visuelles Label |
| Text | Klar erkennbare, einheitliche Position z. B. oberhalb des Texts, an der Headline oder am Beitragsanfang |
Warum bei Videos „einmal am Anfang“ oft nicht reicht: Nutzer:innen steigen mitten in Inhalte ein, springen vor und zurück, machen Screenshots oder schneiden Ausschnitte heraus. Ein Hinweis, der nur in Sekunde eins zu sehen war, geht dabei verloren – deshalb empfiehlt der Verhaltenskodex bei Video und Audio grundsätzlich eine wiederholte oder durchgehende Kennzeichnung statt eines einmaligen Hinweises.
Eigene Kennzeichnung statt EU-Icon ist ebenso zulässig, wenn diese Kriterien erfüllt sind:
- Fest eingebetteter Text- oder Symbolhinweis: Muss Teil der Datei selbst sein, nicht nur eine Bildunterschrift oder ein separater Begleittext daneben – sonst geht er bei Screenshots, Downloads oder Weiterverbreitung verloren.
- Deutlich sichtbares Wasserzeichen: Sollte gerade nicht dezent sein – zu unauffällig erfüllt „klar und unterscheidbar“ nicht zuverlässig.
Sind KI-generierte Bilder durch das Urheberrecht geschützt?
Nein. Im Allgemeinen genießen KI-generierte Bilder kein Urheberrechtsschutz in Deutschland. Dies liegt daran, dass gemäß dem deutschen Urheberrechtsgesetz nur Werke, die als persönliche geistige Schöpfungen gelten, entsprechenden Schutz erhalten.
Unter welchen Umständen können KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt sein?
Obwohl KI-generierte Bilder in der Regel nicht dem klassischen Urheberrecht unterliegen kann sich dies ändern, wenn ein Mensch das Bild in erheblichem Maße bearbeitet oder kreativ weiterentwickelt.
Das bedeutet: Wird das Ausgangsbild der KI durch manuelle Eingriffe deutlich verändert und entsteht daraus ein neues, individuelles Werk, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Urheberrecht geltend gemacht werden. Entscheidend ist dabei der kreative Beitrag des Menschen.
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Bearbeitungsschritte und speichern Sie einen Vorher-Nachher-Vergleich. So können Sie im Zweifel nachweisen, dass ein neues Werk entstanden ist.

Was, wenn ich mein Logo mit einer KI erstelle – ist dieses dann geschützt?
Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Tools, mit denen man KI-Logos in Minuten generieren kann.
Wichtig: Ob Sie das generierte Logo dann uneingeschränkt nutzen dürfen, hängt stark davon ab, was die Nutzungsbedingungen (Terms of Service, Lizenzbedingungen) des KI-Tools vorsehen. Einige Tools gewähren Nutzungsrechte, die kommerzielle Verwertung erlauben (z. B. Verkauf, Werbung, Print etc.), andere schränken dies ein oder verlangen zusätzliche Lizenzfreigaben.
Hier ist zwischen Urheberrecht und Markenrecht zu Unterscheiden:
- Urheberrecht: Hier gilt ebenfalls: Entsteht das Logo vollständig automatisiert durch ein KI-Tool, genießt es keinen Urheberrechtsschutz. Erst wenn Sie das KI-generierte Logo entscheidend Verändern, kann ein Schutz wirksam werden.
- Markenrechtlich kommt es nicht auf die Entstehungsart an: Entscheidend ist, dass das Zeichen unterscheidungskräftig ist und keine älteren Rechte verletzt. Sie können ein KI-generiertes Logo daher ganz normal als Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder der EUIPO anmelden. Der Markenschutz greift, sobald die Eintragung erfolgt – unabhängig davon, ob eine KI bei der Gestaltung geholfen hat.
Wichtig: Prüfen Sie vor der Verwendung, ob in Ihrem KI-Logo Elemente enthalten sind, die die Rechte Dritter verletzen könnten (z. B. geschützte Schrift- oder Bildbestandteile).
Rechtliche Grundlage: Der EU AI Act
Was ist der EU AI Act?
Das Europäische Parlament hat mit dem AI Act das weltweit erste Gesetz zur staatlichen Regulierung von Künstlicher Intelligenz beschlossen. Es regelt, wofür KI in der EU verwendet werden darf und unter welchen Bedingungen.
Der AI Act kategorisiert KI-Anwendungen in drei Risikoklassen:
- Hohes Risiko: KI-Systeme, die als „Hochrisiko-Anwendungen“ identifiziert wurden sind solche, die in sensiblen Bereichen eingesetzt werden, die das Leben, die Gesundheit, Bildungschancen, Sicherheit von Produkten, Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung, Migrationskontrolle und demokratische Prozesse beeinflussen können.
Bevor solche Systeme auf den Markt kommen, müssen sie umfassende Risikobewertungen, hohe Datenqualität, Aktivitätsprotokollierung, detaillierte Dokumentation, klare Nutzerinformationen, menschliche Aufsicht und hohe Robustheit und Genauigkeit aufweisen. - Begrenztes Risiko: bezieht sich auf die potenziellen Gefahren, die mit unzureichender Transparenz bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) einhergehen. Das KI-Gesetz führt spezifische Transparenzverpflichtungen ein, um sicherzustellen, dass Menschen bei Bedarf informiert werden und Vertrauen in KI-Systeme entwickeln können.
Beispielsweise sollten Nutzerinnen und Nutzer beim Einsatz von KI-Systemen wie Chatbots darauf hingewiesen werden, dass sie mit einer Maschine interagieren. Dadurch können sie eine informierte Entscheidung darüber treffen, ob sie die Interaktion fortsetzen oder abbrechen möchten. Anbieter müssen außerdem sicherstellen, dass KI-generierte Inhalte als solche erkennbar sind. Dies gilt auch für KI-generierten Text, der dazu dient, die Öffentlichkeit über wichtige Themen zu informieren. Audio- und Videoinhalte, die Deepfakes darstellen, müssen ebenfalls als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. - Minimales oder kein Risiko: Das KI-Gesetz gestattet die unbeschränkte Verwendung von KI mit geringem oder keinem Risiko. Hierzu zählen Anwendungen wie KI-unterstützte Videospiele oder Spamfilter. Die überwiegende Mehrheit der aktuell in der EU eingesetzten KI-Systeme fällt in diese Kategorie.
Kennzeichnung von KI-generierten Bildern und Texten nach dem EU AI Act
Der EU AI Act regelt in Artikel 50 die Transparenzverpflichtungen für Anbieter:innen und Nutzer:innen von bestimmten KI-Systemen und GPAI-Modellen. Zu KI-generierten Bildern und Texten finden sich die folgende Passagen:
„Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“
und
„Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde.“
„Diese Verpflichtung gilt nicht, […], wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“
Die genannten Passagen des EU AI Act haben wesentliche Auswirkungen auf Nutzer:innen von generativen KI-Anwendungen. Sie betonen die Bedeutung von Transparenz und Verantwortlichkeit beim Einsatz solcher Systeme.
Der AI Act sieht außerdem vor, dass KI-generierte Texte, Bilder, Videos oder Audiodateien durch die Anbieter der KI technisch gekennzeichnet werden müssen (z. B. durch ein Wasserzeichen). Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag „AI Act beschlossen: Das müssen Unternehmen jetzt wissen„.
Fazit: Die Transparenzpflichten greifen in viele Fällen
Auch wenn KI-generierte Inhalte nicht in jedem Fall kennzeichnungspflichtig sind, ist eine transparente Handhabung aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit sinnvoll.
Wer KI zur Texterstellung einsetzt, sollte die Inhalte sorgfältig prüfen, redaktionell verantworten und dort, wo es dem Kontext dient, die KI-Unterstützung offenlegen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden, Vertrauen stärken und die rechtlichen sowie ethischen Anforderungen an einen verantwortungsvollen KI-Einsatz besser erfüllen.
Text: Christel Schmuck




