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AI Act

EU AI Act: Wichtige Informationen für Unternehmen im Überblick

Der EU AI Act ist ein Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Ab 2025 müssen Unternehmen neue, teils weitreichende Anforderungen erfüllen, um KI-Systeme sicher und rechtskonform einzusetzen. Dazu gehören die verpflichtende Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit KI, die Einführung klarer Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte sowie umfassende Datenschutz- und rechtliche Vorgaben

Unternehmen müssen ihre Prozesse und Technologien anpassen, um Compliance sicherzustellen und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Risiken minimieren, sondern auch strategische Vorteile nutzen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Pflichten auf Ihr Unternehmen zukommen und wie Sie sich bestmöglich darauf einstellen können.

AI Act 2025 - KI Schulungen für Unternehmen jetzt pflicht

AI Act 2025 – KI-Kompetenz wird für Unternehmen zur Pflicht

Ab 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen. Diese Pflicht umfasst technisches Know-how, regulatorisches Wissen und anwendungsspezifische Fähigkeiten. Wer frühzeitig auf Weiterbildung setzt, sichert sich nicht nur Compliance, sondern auch Wettbewerbsvorteile.

Sie sollten sich deshalb intensiv mit den neuen KI-Schulungspflichten für Unternehmen auseinandersetzen und gezielte Weiterbildungsmaßnahmen implementieren.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Der AI Act bringt weitreichende regulatorische Veränderungen für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen. Neben einer klaren Risikoeinstufung von KI-Anwendungen gelten strenge Transparenzpflichten und verbindliche Vorgaben für bestimmte Hochrisiko-KI.

 Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen, um rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Unser detaillierter Überblick zum AI Act erklärt, welche Schritte jetzt erforderlich sind.

EU AI Act - das müssen Unternehmen jetzt wissen und tun

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?

Die Frage, ob KI-generierte Inhalte kennzeichnet werden müssen, ist komplex. Laut dem EU AI Act besteht für Nutzende keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle KI-generierten Texte – z. B. wenn KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden. Unternehmen sollten jedoch Transparenz wahren und KI-unterstützte Inhalte deutlich kennzeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Doch welche Kennzeichnungsformen sind nötig, und wie setzen Unternehmen dies technisch und rechtssicher um? Antworten liefert unser Leitfaden zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.

Anders sieht es mit der Kennzeichnungspflicht für die Anbieter der KI-Systeme aus: Die EU-KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet Anbieter von generativen KI-Systemen dazu, ihre Ausgaben – etwa Bilder, Texte und Audioinhalte – maschinenlesbar als KI-generiert zu kennzeichnen. Während einige Unternehmen bereits erste Ansätze, wie beispielsweise Google mit SynthID, umgesetzt haben, zeigen aktuelle Studien, dass Wasserzeichentechnologien für KI-Inhalte bisher nur bei einer Minderheit der Systeme integriert sind. 

KI, Datenschutz und Recht im Unternehmen

Was müssen Unternehmen beim Einsatz von KI beachten? Welche Auswirkungen hat der Datenschutz? Wie ist das Arbeitsrecht betroffen und welche urheberrechtlichen Fragen müssen beachtet werden?

 

In diesem Video berichten Unternehmensvertreter:innen wie sie mit KI und den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen umgehen. Zudem geben Michael Rätze, Fachkoordinator Recht des Mittelstand-Digital Zentrums Chemnitz, und Rechtsanwältin Dr. Antonia von Appen wertvolle Einblicke zu den rechtlichen Herausforderungen bei der Nutzung von KI-Anwendungen wie Chat GPT.

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Umsetzung des AI-Acts: Chancen skalieren, Risiken minimieren

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Förderung:

Das Mittelstand-Digital Zentrum Berlin gehört zu Mittelstand-Digital. Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.

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