Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft unter anderem Websites, Online-Shops, Apps, digitale Kundenhotlines und Zahlungssysteme. Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig darauf vorbereiten, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Doch was bedeutet das konkret? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, und wer ist betroffen? Die folgenden Informationen und Hilfsmittel unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.