Arbeitsmodell der Zukunft?
Bedingt durch Corona waren viele Unternehmen in den letzten zwei Jahren dazu gezwungen, ihren Mitarbeitenden das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Fehlende Digitalisierung, ein Mangel an elektronischen Endgeräten sowie die Sorge über möglichen Produktivitätsverlust waren nur einige der Herausforderungen, mit denen sich Arbeitgebende konfrontiert sahen.
Inzwischen finden viele Unternehmen sowie zahlreiche Angestellte Gefallen daran, im Homeoffice zu arbeiten. Die Unternehmen sparen Betriebskosten bei ihren Bürogebäuden, die Arbeitnehmerinnen und -nehmer müssen nicht jeden Tag durch den Berufsverkehr pendeln und ihre Work-Life-Balance verbessert sich. Zudem werden Kosten für Kraftstoff gespart und die Umwelt geschont. Aber wie geht es in Zukunft weiter?
Tipp: Mit dem: „Leitfaden Homeoffice – In 8 Schritten zum digitalen Arbeitsplatz“ haben wir eine Anleitung für die erfolgreiche Umsetzung von Homeoffice erstellt.
Arbeitsrecht & Homeoffice
Im Zusammenhang mit Homeoffice gibt es einige juristische Fallstricke, die nicht auf Anhieb offensichtlich sind. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden einen angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Arbeiten Angestellte mehr als 20 Prozent ihrer Zeit von zu Hause aus, dann können sie vom Unternehmen nicht nur einen Laptop verlangen, sondern auch einen Schreibtisch, einen Bürostuhl und eine angepasste Beleuchtung. In diesem Bereich ist die Arbeit in der Wohnung gleichzusetzen mit der Tätigkeit im Bürogebäude des Unternehmens und unterliegt damit den gängigen Arbeitsschutzbestimmungen.
Trotzdem muss zusätzlich ein entsprechender Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stehen. In den meisten Unternehmen gibt es bestimmte Zeiten mit Anwesenheitspflicht. Das ist auch der Grund, weshalb sich zahlreiche Arbeitgebende gegen ein generelles Homeoffice sträuben. Sie müssen zwei komplette Arbeitsplätze für die Arbeitnehmenden finanzieren.
Die Lösung: Das Flexoffice
Mittlerweile nutzen diverse Unternehmen Cloud-Dienste anstelle von betriebseigenen Servern. Diese ermöglichen das Arbeiten von überall aus. Mitarbeitende können sich mit ihrem Laptop in der Bahn, aus der eigenen Wohnung oder einem Café in ihren Arbeitsbereich innerhalb der Cloud einloggen. Es ist nicht mehr erforderlich, sich im betriebsinternen WLAN anzumelden, um auf die benötigten Daten zuzugreifen.
Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Mobile Office oder Flexoffice. Für Sie als Arbeitgebende hat dieses Arbeitsmodell den Vorteil, dass Sie keinen zusätzlichen Arbeitsplatz in der Wohnung der Mitarbeitenden finanzieren müssen.
Wie setzen Sie das Flexoffice um?
Die meisten Unternehmen präferieren die Arbeit im Flexoffice, weil sie dadurch die geringsten Unkosten haben. Allerdings ist es aus rechtlicher Sicht nicht so ohne Weiteres möglich, einseitig eine Entscheidung darüber zu treffen. Das Wichtigste ist zunächst, dass Ihr Unternehmen über eine entsprechende Infrastruktur für die mobile Arbeit verfügt. Nutzen Sie keinen Cloud-Dienst, ist es ohnehin schwer, eine flexible Möglichkeit der Mitarbeit zu schaffen. Wenn bei Ihnen die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, können Sie entsprechende Vereinbarungen treffen.
Einige Mitarbeitende legen großen Wert auf flexibles Arbeiten. Mit diesen können Sie eine einvernehmliche Vereinbarung darüber treffen. Sie können aber nicht einfach über das Arbeitsmodell bestimmen. In größeren Unternehmen gibt es in diesem Bereich außerdem Absprachen mit dem Betriebsrat.
Entscheidender Unterschied
Nehmen Sie den Unterschied zwischen Flexoffice und Homeoffice genau. Aus Kostengründen kann es verlockend sein die Angestellten dauerhaft ins Homeoffice zu schicken und dann anzugeben, dass sie mobil arbeiten. Das ist nicht zulässig. Sie sollten daher abwägen, wie Sie die Arbeitsplatzgestaltung offiziell deklarieren. Die meisten Arbeitnehmenden kennen ihre Rechte und können mitunter finanzielle Nachforderungen für die Ausrüstung des Arbeitsplatzes stellen. Letztendlich kommt es aber nicht darauf an, welche exakte Bezeichnung die Art der Beschäftigung hat, sondern vielmehr wie sie in der Praxis durchgeführt wird.
Über den Autor:
Sascha Arlt hat über 20 Jahre Berufserfahrung in der IT und betreibt mit der maja.cloud ein StartUp, das jede Windows Software innerhalb weniger Stunden in die Cloud bringt