Mit einer Aufstockung von 500 Millionen Euro stärkt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Die Mittel fließen vor allem in das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das weiterhin sehr stark nachgefragt wird. Ziel des Ministeriums ist es, die hohe Anzahl förderfähiger Anträge zuverlässig bedienen zu können und Unternehmen eine verlässliche Planung ihrer Innovationsvorhaben zu ermöglichen.
Laut BMWE soll die zusätzliche Finanzierung sicherstellen, dass der Zugang zu technologieoffenen Förderprogrammen nicht durch Budgetengpässe eingeschränkt wird. Die Entscheidung ist Teil einer breiteren Initiative, Förderverfahren zu beschleunigen und den digitalen Zugang zu Förderprogrammen weiter auszubauen.
Warum die Mittelaufstockung jetzt erfolgt
Der Innovationsdruck im Mittelstand nimmt seit Jahren zu. Unternehmen entwickeln neue digitale Lösungen, setzen stärker auf datenbasierte Prozesse oder arbeiten an energie- und ressourceneffizienten Produktionsverfahren. Gleichzeitig sind Entwicklungs- und Erprobungsphasen kostenintensiv – insbesondere für Betriebe, die keine eigene F&E-Abteilung haben oder erstmals ein Innovationsprojekt durchführen.
Die hohe Nachfrage im ZIM-Programm zeigt, dass viele Unternehmen konkrete Ideen und Partnerstrukturen haben, jedoch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, um diese Projekte wirtschaftlich tragfähig umzusetzen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sollen genau hier ansetzen: Sie ermöglichen eine kontinuierliche Bewilligungspraxis, verkürzen Wartezeiten und geben Unternehmen mehr Planungssicherheit.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – kompakt erklärt
Das ZIM ist das bedeutendste technologie- und branchenoffene Förderprogramm des Bundes für mittelständische Unternehmen. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken und den Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und Forschung zu fördern. Auch junge Unternehmen, Handwerksbetriebe und freie Berufe können gefördert werden.
Im Mittelpunkt stehen Projekte, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Die Förderung ist bewusst technologieoffen, sodass sowohl KI-gestützte Anwendungen als auch industrielle Prozessinnovationen, neue Werkstoffe oder digitale Geschäftsmodelle unterstützt werden können.
Für wen ist ZIM geeignet?
Gefördert werden können insbesondere:
- kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition,
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten,
- Handwerksbetriebe, Start-ups sowie
- unternehmerisch tätige freie Berufe,
- Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen sowie mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
Damit richtet sich ZIM an ein sehr breites Spektrum von Unternehmen – vom technologieorientierten Start-up bis zum etablierten Fertigungsbetrieb.
Was wird gefördert?
ZIM unterstützt drei zentrale Projektarten:
- Einzelprojekte, in denen ein Unternehmen ein eigenes Innovationsvorhaben entwickelt. Diese Projekte eignen sich besonders für klar abgegrenzte technologische Fragestellungen oder neue Produktideen.
- Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Diese Form ist sinnvoll, wenn Fachwissen gebündelt werden muss oder ein Projekt mehrere Technologiekomponenten umfasst.
- Innovationsnetzwerke, die eine längerfristige Zusammenarbeit mehrerer Akteure organisieren. Sie ermöglichen eine strategische Entwicklung neuer Themenfelder und erleichtern den Zugang zu Forschungspartnern.
Förderfähig sind in der Regel Personal-, Sach- und Entwicklungsaufwendungen, externe Forschungsleistungen sowie projektbezogene Dienstleistungen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital und umfasst:
- Formulierung der Projektidee
Unternehmen beschreiben kurz das Innovationsziel, den technischen Ansatz und den erwarteten Mehrwert. - Prüfung der Fördervoraussetzungen
Dazu gehören u. a. KMU-Klassifizierung, technologische Neuheit, wirtschaftliches Potenzial und Standort in Deutschland. - Erstellung von Kosten- und Arbeitsplänen
Der Projektumfang wird detailliert beschrieben, inklusive Entwicklungsstufen und personellem Aufwand. - Digitale Antragstellung über das ZIM-Portal
Alle Unterlagen werden über das elektronische Formularsystem eingereicht. - Begutachtung durch den Projektträger
Nach der Prüfung entscheidet der Projektträger über die Förderfähigkeit; die Bearbeitungszeit variiert je nach Projektaufkommen. - Projektstart nach Zuwendungsbescheid
Erst nach Bewilligung können förderfähige Ausgaben geltend gemacht werden.
Unternehmen, die erstmals ein Innovationsprojekt planen, profitieren häufig von einer klar strukturierten Vorbereitung: ein verständlich formulierter technischer Ansatz, realistische Kostenannahmen und eine nachvollziehbare Projektlogik erhöhen die Erfolgschancen.
Die neue Förderzentrale Deutschland (FZD): Ein digitales Portal für alle Förderinteressierten
Parallel zur Mittelaufstockung baut das BMWE die digitale Infrastruktur für Förderprogramme weiter aus. Die Förderzentrale Deutschland (FZD) ist eine neue Online-Plattform, über die Förderprogramme künftig zentral beantragt werden können. Ziel ist ein einheitlicher, transparenter und vollständig digitaler Zugang zu Förderrichtlinien, Antragsunterlagen und Bescheiden.
Die FZD soll mittelfristig mehrere Funktionen erfüllen:
- Zentrale Informationsquelle für Förderprogramme des Bundes, perspektivisch ergänzt um Angebote von Ländern und Kommunen.
- Digitaler Antragseinstieg, der eine sichere, medienbruchfreie Antragstellung ermöglicht.
- Schrittweise Integration weiterer Programme, beginnend mit innovationsorientierten Förderlinien wie dem ZIM.
- Langfristige Vereinheitlichung von Prozessen, um Aufwände für Unternehmen deutlich zu reduzieren.
Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das eine spürbare Vereinfachung: Sie müssen sich nicht mehr durch unterschiedliche Fachportale arbeiten, sondern erhalten eine strukturierte Übersicht und einen zentralen digitalen Zugang zu allen relevanten Antragsverfahren.
Weitere Informationen stellt das Ministerium unter www.zim.de/fzd sowie über den ZIM-Newsletter bereit.
Einordnung für kleine und mittlere Unternehmen
Mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel und dem Ausbau digitaler Förderwege setzt das BMWE zwei wichtige Signale: Innovationsförderung bleibt verlässlich abrufbar, und der Zugang wird perspektivisch einfacher. Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen oder erste Schritte in Richtung KI, Digitalisierung oder nachhaltige Prozessinnovationen gehen möchten, erhalten dadurch mehr Sicherheit bei der Planung ihrer Vorhaben.
Die Kombination aus finanzieller Stabilisierung des ZIM und dem neuen zentralen Förderportal schafft Bedingungen, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen entgegenkommen: klare Strukturen, geringere Prozessaufwände und eine höhere Verlässlichkeit bei Förderentscheidungen.
Über die kostenfreien Angebote des Mittelstand-Digital Zentrums Berlin können Unternehmen zudem praxisnah an ihren Innovationsvorhaben arbeiten – etwa durch Workshops, Impulse zu Digitalisierung und KI, Demonstratoren oder die gemeinsame Entwicklung erster technischer Schritte. Die Formate unterstützen dabei, Technologien besser einzuordnen, Anwendungspotenziale zu erkennen und Projekte strukturiert vorzubereiten.
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Text: Alexander Krug




