Bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben ist der Kostenfaktor für kleine und mittlere Unternehmen eine echte Herausforderung. Sie sind deshalb auf der Suche nach einer Förderung? Um Unternehmen zu unterstützen, stellen Bund und Länder zahlreiche Förderungen, also Zuschüsse oder Investitionskredite, für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Je nach Förderprogramm können Sie Ausgaben für Hard- und Software, sowie die Weiterbildung von Mitarbeiter:innen oder Beratungsleistungen von externen Anbietern geltend machen. Beachten Sie, dass Sie die Förderung in den meisten Fällen vor Beginn der Digitalisierungsmaße beantragen müssen.
Übersicht der wichtigsten Digitalisierungsförderungen:
Digitalisierungsförderung des Bundes
ERP-Förderkredit Digitalisierung / Innovation (KfW, seit 1. Juli 2025)
Seit dem 1. Juli 2025 unterstützt die KfW Unternehmen mit einem speziellen Kreditprogramm bei Investitionen in digitale Technologien. Ziel ist es, Digitalisierungsvorhaben schneller umzusetzen und die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.
Was wird gefördert?
- Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, IT-Sicherheit
- Automatisierung und digitale Geschäftsmodelle
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €
- Freiberufler
→ Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
Art der Förderung
- Förderkredit mit optionalem Zuschuss
- Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Innovationsbonus
Höhe der Förderung
- Kreditvolumen: bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben
- Drei Förderstufen:
- Basisförderung: bis 7,5 Mio. €, mit verpflichtendem Digitalisierungs-Check
- LevelUp: bis 25 Mio. €, 3 % Zuschuss (max. 200.000 €)
- HighEnd: bis 25 Mio. €, 5 % Zuschuss (max. 200.000 €)
Antragstellung
Für die Basisförderung ist ein Digitalisierungs-Check vorab verpflichtend. Über die Hausbank
KMU-Innovationsoffensive IKT
Für diese Förderung können Sie jederzeit Projektskizzen einreichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Mit der Innovationsoffensive IKT fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Maßnahme richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen, die digitale Lösungen mit gesellschaftlichem Mehrwert entwickeln.
Was wird gefördert?
- Forschung und Entwicklung in den Bereichen: Software-intensive Systeme, Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit
- Anwendungsbereiche u. a.:
- Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt, IKT-Wirtschaft
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der IKT-Branche
- Konsortien aus Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen
→ Voraussetzung ist ein Sitz in Deutschland und ein nachvollziehbarer Innovationsbeitrag.
Art der Förderung
- Zuschuss zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Höhe der Förderung
- Fördersatz: bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Keine Kostenobergrenze
- Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße und Projektart
Antragstellung
- Projektskizzen können laufend eingereicht werden. Bewertungsstichtage: 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres
- Beratung über den Lotsendienst für Unternehmen:
📞 0800 2623 – 009 | ✉️ lotse@kmu-innovativ.de - Weitere Infos: → Zur offiziellen Website
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
Die Digitalisierung stellt viele kleine und mittlere Unternehmen vor strategische und organisatorische Herausforderungen. Die BAFA-Förderung unterstützt mit Zuschüssen zu externen Beratungsleistungen – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Personalentwicklung.
Was wird gefördert?
- Externe Beratungsleistungen mit dem Ziel, unternehmerische Herausforderungen zu bewältigen – insbesondere:
- Digitalisierung von Prozessen, Organisationsentwicklung, Personalführung und -bindung, Nachhaltigkeitsstrategien
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Freiberuflich Tätige
→ Voraussetzung: weniger als 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von max. 50 Mio. €
Art der Förderung
- Zuschuss zu den Beratungskosten
- Förderfähig sind bis zu fünf Beratungen, jedoch max. zwei pro Kalenderjahr
Höhe der Förderung
- Neue Bundesländer (inkl. Region Lüneburg und Region Trier): 80 % Zuschuss, max. 2.800 €
- Alte Bundesländer (inkl. Berlin und Region Leipzig): 50 % Zuschuss, max. 1.750 €
Antragstellung
Wichtig: Die Beratung darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens der BAFA beginnen
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Die digitale Transformation verändert Tätigkeiten, Berufsbilder und ganze Branchen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen – insbesondere in Bereichen wie Digitalisierung, KI und Automatisierung. Unternehmen erhalten Zuschüsse zu den Kursgebühren und zu den Lohnkosten während der Qualifizierungsphase.
Das Qualifizierungschancengesetz fördert seit dem 1. Januar 2019 die berufliche Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Ab dem 1. April 2024 wurden die Rahmenbedingungen deutlich verbessert, um den digitalen Wandel aktiver zu unterstützen
Was wird gefördert?
- Zertifizierte Weiterbildungen mit einem Mindestumfang von 120 Stunden – insbesondere mit Fokus auf Digitalisierung, Automatisierung und KI
- Sowohl abschlussorientierte als auch anpassungsbezogene Qualifikationen, z. B. Externenprüfungen
Wer kann profitieren?
- Beschäftigte aller Altersgruppen und Qualifikationsniveaus
- Unternehmen, die vom digitalen oder strukturellen Wandel betroffen sind
Art der Förderung
- Zuschüsse zu Lehrgangskosten
- Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung
- Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz bei erheblichem Weiterbildungsbedarf durch Strukturwandel
Höhe der Förderung (Stand April 2024)
Unternehmensgröße | Lehrgangskosten-Zuschuss | Lohnkostenzuschuss |
---|---|---|
Unter 10 Beschäftigte | bis 100 % | bis 75 % |
10–249 Mitarbeitende | bis 50 % | bis 50 % |
250–2.499 Mitarbeitende | bis 25 % | bis 25 % |
Ab 2.500 Mitarbeitende | bis 15 % | bis 25 % |
Ausnahmen:
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder Mitarbeitende ab 45 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % Förderung erhalten
- Zusätzliche Bonusförderung (5–15 %) möglich, etwa bei Tarifbindung oder besonderem Weiterbildungsbedarf
Voraussetzungen & Antrag
Das Qualifizierungsgeld kann beantragt werden, wenn mindestens 10–20 % der Belegschaft aufgrund des Strukturwandels weitergebildet werden sollen. Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden
Der Antrag wird vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht. Auch Sammelanträge für mehrere Mitarbeitende sind möglich.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Die GRW ist das zentrale Förderinstrument für Investitionen in strukturschwachen Regionen. Sie unterstützt Unternehmen dabei, ihren Standort auszubauen, Produktionsprozesse zu modernisieren oder neue Arbeitsplätze zu schaffen – und trägt so zur wirtschaftlichen Entwicklung ganzer Regionen bei.
Was wird gefördert?
- Investitionen in Betriebsstätten, Maschinen, Anlagen und Ausstattung
- Digitalisierungsvorhaben, neue Geschäftsmodelle, Automatisierung
- Standortverlagerungen, Erweiterungen, Neuansiedlungen
- In Ausnahmefällen: Lohnkostenzuschüsse und wirtschaftsnahe Infrastruktur
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- In Einzelfällen auch größere Unternehmen
→ Voraussetzung: Investitionsstandort in einer GRW-Förderregion (laut Gebietskarte)
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
Höhe der Förderung
- Bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten für Unternehmen
- Für Infrastrukturprojekte: bis zu 95 % Förderung möglich
- Exakte Förderquote abhängig von Region, Unternehmensgröße und Projektart
Antragstellung
- Über die Förderbanken des jeweiligen Bundeslands
- In Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)
- In Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Kein fester Programmzeitraum – Anträge sind fortlaufend möglich
- Zur Seite des Bundeswirtschaftsministerium
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Die Förderung ist am 01. Januar 2023 gestartet und kann bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden.
Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, Digitalisierung, Organisation, Personal oder Nachhaltigkeit mit externer Expertise voranzutreiben. Die Richtlinie gilt für Anträge ab dem 1. Januar 2023 bis mindestens Ende 2026.
Was wird gefördert?
- Externe Beratungsleistungen, insbesondere zu:
- Digitalisierung und KI-Strategien
- Prozesse, Organisation und Automatisierung
- Personalentwicklung, Führung und Nachhaltigkeit
- Marketing, Controlling, IT-Infrastruktur
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden
- Freiberufler und Gründer (mit Informationsgespräch bei IHK erforderlich)
→ Voraussetzung: Sitz und wirtschaftliche Aktivität in Deutschland, Umsatz < 50 Mio. €, Bilanz < 43 Mio. €
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderung einzelner Beratungsprojekte (Einzelberatung, max. 5 Beratungstage gesamt, max. 2 pro Kalenderjahr)
Höhe der Förderung
- Einheitsbasisbetrag pro Beratung: bis zu 3.500 € ansetzbar
- Zuschussrate je nach Region und Unternehmensstandort:
- Neue Bundesländer (außer Berlin/Leipzig) sowie Lüneburg/Trier: 80 % → max. 2.800 €
- Alte Bundesländer (inkl. Berlin/Leipzig): 50 % → max. 1.750 €
Antragstellung
- Online über das BAFA-Portal
- Vor Beginn der Beratung ist ein Informationsschreiben (z. B. IHK-Dialog für Gründer) erforderlich, danach muss die Beratung abgeschlossen und Verwendungsnachweis online eingereicht werden
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Die Förderung wurde seit dem 1. Januar 2025 verlängert und läuft mindestens bis 2028.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für forschungs- und entwicklungsnahe Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen. Mit der neuen Richtlinie ab Januar 2025 wurden die Förderbedingungen verbessert, um technologieoffene Innovationen noch gezielter zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das ZIM fördert eigenständige und kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Innovationsnetzwerke sowie ergänzende Leistungen wie Machbarkeitsstudien oder Markteinführungsmaßnahmen:
- Einzelprojekte: unternehmensinterne FuE-Projekte
- Kooperationsprojekte: Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Innovationsnetzwerke: strukturierte Konsortien von mindestens sechs (national) bzw. vier deutschen und zwei ausländischen Partnern (international)
- Durchführbarkeitsstudien: Machbarkeitsprüfung vor Projektstart
- Leistungen zur Markteinführung: Unterstützung bei Zertifizierung, Messeauftritten, Marktrecherche
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden und max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz
- Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Die Förderung ist technologie- und branchenoffen
Höhe der Förderung
Die Förderquoten und maximalen Zuschüsse richten sich nach Unternehmensgröße, Projektform und Vorhabenziel:
Projektart | Förderquote | Max. förderfähige Kosten pro Partner |
---|---|---|
Einzelprojekt | 25–45 % | 690.000 € |
Kooperationsprojekt | 30–60 % | 560.000 € (Unternehmen) / 280.000 € (Forschung) |
Innovationsnetzwerk (national) | 90 % → 70 % → 50 % → 30 % (gestaffelt) | bis 490.000 € für Netzwerkmanagement |
Innovationsnetzwerk (international) | 95 % → 80 % → 60 % → 40 % | bis 600.000 € für Netzwerkmanagement |
Durchführbarkeitsstudie | 50–70 % | 100.000 € |
Markteinführung | 50 % | 60.000 € |
Neuerungen ab 2025
- Erhöhung der förderfähigen Kosten für Einzel- und Kooperationsprojekte
- Erweiterung der Netzwerke: höhere Maximalförderung und längerer Förderzeitraum
- Verbesserter Zugang für junge und erstmalig antragstellende Unternehmen
- Frühzeitige Beantragung von Maßnahmen zur Markteinführung möglich
Antragstellung
- Die Anträge werden über offizielle Projektträger eingereicht (z. B. AiF Projekt GmbH, VDI/VDE, EURONORM)
- Projektbeginn ist erst nach Bewilligung möglich, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag zugelassen werden
- Projektlaufzeit: 6 bis maximal 36 Monate
Die neue Richtlinie legt besonderen Fokus auf kleine und junge Unternehmen und erleichtert die Antragstellung sowie die Nutzung für FuE-Einsteiger: Zu den Förderangeboten des ZIM
INQA-Coaching: Ihr Weg zur zukunftsfähigen Personalpolitik
Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Fit für die Zukunft mit INQA-Coaching: Sie möchten das volle Potenzial Ihres Unternehmens ausschöpfen? INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, maßgeschneiderte Lösungen für personalpolitische und arbeitsorganisatorische Herausforderungen im Rahmen der digitalen Transformation zu finden. Profitieren Sie von einer möglichen Kostenübernahme von bis zu 80 Prozent und stärken Sie die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Förderzeitraum: 2023–2027
Finanzierung: Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wer kann INQA-Coaching nutzen?
- Unternehmensform: Selbstständige Unternehmen, freie Berufe oder gemeinnützige Organisationen
- Sitz und Arbeitsstätte: In Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder angrenzend)
- Beschäftigtenzahl: Mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeit-Stellenanteil im letzten Geschäftsjahr sowie zum Beginn der Beratung
- Umsatz: Bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro
- Gründungsjahr: Mindestens 2 Jahre am Markt oder bei Rechtsformänderung über 5 Jahre zurückliegend
Weitere Bedingungen werden in der INQA-Erstberatung geklärt.
Wie läuft INQA-Coaching ab?
- INQA-Erstberatung: Klären Sie in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) die Fördervoraussetzungen und den Unterstützungsbedarf. Bei Erfüllung der Bedingungen erhalten Sie einen INQA-Coaching-Scheck.
- INQA-Coaching im Betrieb: Lösen Sie den Coaching-Scheck bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Gemeinsam entwickeln Sie betriebliche Lösungen. Das Coaching kann bis zu 7 Monate dauern, wenn notwendig.
- Abschlussgespräch: Etwa 3–6 Monate nach Ende des Coachings führen Sie ein Abschlussgespräch mit der IBS, um die Ergebnisse auszuwerten und weitere Förderoptionen zu prüfen.
Weitere Informationen zum INQA-Coaching und den Beratungsmöglichkeiten finden Sie über die Initiative Neue Qualität Arbeit.
Entwicklung digitaler Technologien
Das Förderprogramm ist bis zum 30. Juni 2026 befristet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem Programm „Entwicklung digitaler Technologien“ anwendungsnahe Forschung und Entwicklung in Schlüsselbereichen wie KI, Cybersicherheit, Blockchain oder 5G/6G. Ziel ist die Stärkung Deutschlands als innovativer Technologie-Standort und die Unterstützung nachhaltiger digitaler Systeme.
Was wird gefördert?
- Spitzentechnologien wie Quanten-Computing, KI, Blockchain, Robotik, vertrauenswürdige Identitätslösungen, 5G/6G und digitale Zwillinge
- Projekte mit starkem Praxisbezug, z. B. industrielle Anwendungen, Energiesysteme oder Smart Data Infrastruktur
- Systematische Förderung von Technologie-Ökosystemen, also vernetzten Plattformen und Digitalmarktplätzen
Wer wird gefördert?
- Gewerbliche Unternehmen einschließlich Start-ups und KMU
- Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände, öffentliche Einrichtungen
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Förderaufrufe erfolgen flexibel, angepasst an technologische Trends und digitale Marktbedürfnisse
Höhe der Förderung
- Förderquoten liegen typischerweise zwischen 50 und 70 %, abhängig von Projektziel und Partnerkonstellation
- Machbarkeitsstudien und Infrastrukturvorhaben sind besonders förderwürdig
Antragstellung
- Ansprechpartner sind u. a. der DLR Projektträger und andere vom BMWE beauftragte Institutionen
- Die Antragstellung erfolgt online über das elektronische Antragssystem easy-Online.
Dieses Programm bietet eine wertvolle Chance für Unternehmen, ihre Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch digitale Technologien zu stärken. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Das Förderprogramm für klimafreundliche Technologien unterstützt Unternehmen und Freiberufler in Deutschland sowie innerhalb der EU bei der Umsetzung von Projekten, die dem Klimaschutz dienen. Die geförderten Bereiche umfassen klimafreundliche Technologien, klimafreundliche Produktionsverfahren, Energieversorgung, Wasser, Abwasser, Abfall, den Transport und die Speicherung von CO2, integrierte Mobilitätsvorhaben und Green IT.
Förderdetails:
- Art der Förderung: Darlehen
- Kategorie: Klimaschutz
- Höhe der Förderung: Bis zu 25 Mio. Euro
Zuwendungsfähige Maßnahmen:
- Klimafreundliche Technologien und Verfahren in den genannten Bereichen
Antragsstellung:
- Der Antrag wird bei Ihrer Bank gestellt.
Dieses Programm bietet eine wertvolle Möglichkeit für Unternehmen und Freiberufler, ihre Projekte im Bereich Klimaschutz zu finanzieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ist ein landesspezifisches Förderprogramm, das in mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein angeboten wird. Es unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierwohl zu verbessern.
Was wird gefördert?
- Investitionen in bauliche Maßnahmen (z. B. Stallumbauten, Neubauten)
- Anschaffung emissionsarmer Maschinen und technischer Einrichtungen
- Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Produktionsabläufen
- Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (z. B. Pensionspferdehaltung, Hofcafés)
Wer wird gefördert?
- Landwirtschaftliche Betriebe, die bestimmte Mindestgrößen erfüllen und mindestens 25 % ihrer Umsätze aus Bodenbewirtschaftung oder Tierhaltung erzielen
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
- Junglandwirte können in vielen Bundesländern zusätzliche Zuschüsse erhalten
Art der Förderung
- Zuschüsse (keine Kredite)
- Förderquoten variieren je nach Bundesland und Maßnahme zwischen 20 % und 40 % der förderfähigen Kosten; In einzelnen Fällen sind Zuschüsse bis zu 50 % möglich
Förderhöhe und Konditionen
- Maximale Fördersumme meist bis zu 1,2 Millionen Euro pro Betrieb und Förderperiode
- Zuschläge für Junglandwirte bis zu 10 % (maximal 20.000 Euro)
- Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist teilweise möglich
Antragstellung
- Über die zuständigen Landwirtschaftskammern oder Landesministerien der jeweiligen Bundesländer
- Fristen und Voraussetzungen je Bundesland unterschiedlich
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich
Digitalisierungsförderung durch die Bundesländer
Förderungen Berlin
Neustartprogramm Berliner InvestitionsBONUS
Programm aktuell ausgesetzt – laufende Anträge werden weiterbearbeitet
Das Neustartprogramm Berliner InvestitionsBONUS unterstützt Unternehmen in Berlin mit Zuschüssen für Zukunftsinvestitionen – insbesondere in vom Corona-Schock betroffene Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Tourismus, Handwerk und Dienstleistung.
Was wird gefördert?
- Investitionen in Maschinen, Software, Ausstattung
- Leasing, Mietinvestitionen, Betriebsübernahmen
- Nachhaltige Vorhaben erhalten zusätzlich 5 % Bonus
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler:innen, Soloselbstständige
- Mit Betriebsstätte und Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin
- Auch größere Unternehmen, wenn Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind
Art und Höhe der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 30 % Förderung (De-minimis), plus 5 % Nachhaltigkeitsbonus
- Bei AGVO: bis zu 15 % Zuschuss, plus 5 % Bonus
- Förderfähige Investitionen: ab 5.000 €, max. 200.000 €
Antragstellung
- Online über das IBB Business Team
- Antrag vor Projektbeginn erforderlich
Transfer Bonus Berlin
Das Förderprogramm Transfer BONUS unterstützt technologieorientierte KMU, soziale Unternehmen und Digitalisierungsvorhaben in Berlin bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
- Auftragsforschung mit Hochschulen oder Instituten aus Berlin/Brandenburg
- Anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- Spezielle Digitalisierungsvariante: Projekte zur Konzeption oder Implementierung digitaler Technologien
Wer wird gefördert?
- Technologieorientierte KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
- Auch nicht-technologieorientierte Unternehmen mit starkem Technologiebezug
- Unternehmen der sozialen Ökonomie
Art und Höhe der Förderung
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Leistungen der Forschungseinrichtung
- Einstiegsvariante: 100 % bis zu 7.500 € (für Erstkooperationen)
- Standardvariante: bis zu 70 % Zuschuss, max. 15.000 €
- Standardvariante Digitalisierung: bis zu 70 %, max. 45.000 €
Laufzeit & Häufigkeit
- Laufzeit: 6 Monate für Einstiegs- und Standardvariante, 12 Monate für Digitalisierungsvorhaben
- Standardvariante ist bis zu dreimal in drei Jahren beantragbar; Digitalisierungsvorhaben einmal
Antragstellung
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IBB.
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Das Förderprogramm der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung unterstützt Berliner Unternehmen bei der Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Gefördert werden die Einstellung von Arbeitslosen, erwerbstätigen Bürgergeld-Empfangenden, geringfügig Beschäftigten, Selbstständigen sowie Teilnehmenden aus Beschäftigungsmaßnahmen.
Was wird gefördert?
- Einstellung neuer Mitarbeitender
- Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse
- Schaffung von Ausbildungs- oder Praktikumsplätzen, insbesondere im digitalen Bereich
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
- Arbeitgeber, die bestehende oder neue Arbeitsplätze stabilisieren bzw. ausbauen
Art und Höhe der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 50 % der Lohnkosten für bis zu 12 Monate
Voraussetzungen
- Neu eingestellte Mitarbeitende müssen im ersten Jahr unbefristet oder mit befristetem Arbeitsvertrag beschäftigt werden
- Bei Umwandlung kurzfristiger befristeter Verträge müssen diese mindestens sechs Monate bestehen
- Das Beschäftigungsverhältnis sollte sozialversicherungspflichtig sein
Antragstellung
- Bewilligung vor Arbeitsaufnahme erforderlich
- Antrag über die Investitionsbank Berlin (IBB)
- Stellenzuschuss vor Beginn der Beschäftigung beantragen
Für die Antragstellung können Sie Beratung und Unterstützung heranziehen.
Förderung Brandenburg
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital
Die Anträge auf Förderung können ab dem 02.05.2024 über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Mit dem BIG-Digital unterstützt das Land Brandenburg kleine und mittlere Unternehmen bei der digitalen Transformation. Gefördert werden Vorhaben entlang des gesamten Digitalisierungsprozesses – von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch den strategischen Einsatz digitaler Technologien zu stärken.
Was wird gefördert?
- Beratung: Externe Analyse, Strategieentwicklung und Konzepte für digitale Geschäftsprozesse
- Implementierung: Einführung von Hard- und Software, Entwicklung individueller IT-Lösungen, Automatisierung
- Schulung: Qualifizierung von Mitarbeitenden im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsprojekt
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg
- Auch Handwerksbetriebe und technologieorientierte Dienstleister
Art und Höhe der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Maximal gefördert werden:
- Beratung: bis zu 50.000 €; Implementierung: bis zu 250.000 €; Schulung: bis zu 50.000 €
Voraussetzungen
- Mindestinvestitionsvolumen: 5.000 €
- Projektstart erst nach Bewilligung
- Laufzeiten: max. 6 Monate für Beratung und Schulung, bis zu 24 Monate für Implementierung
Antragstellung
- Die Anträge werden online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt
- Eine vorherige Beratung durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wird empfohlen
Bayern
Digitalbonus.Bayern Standard / Plus
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Der Digitalbonus.Bayern Standard soll kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden bei der Digitalisierung unterstützen. Speziell werden digitale Verbesserungen und Innovationen von Produkten, Prozessen und Innovationen gefördert, sowie Investitionen in die IT-Sicherheit und die notwendige Hardware.
- Förderart: Zuschuss
- Höhe der Förderung: bis zu 10.000 Euro, max. 50% der förderfähigen Ausgaben.
- Gefördert wird: Beratungsleistungen, Hard- und Software, IT-Sicherheit
Der Digitalbonus.Bayern Plus soll kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden bei Digitalisierungsprojekten mit ,,besonderem Innovationsgehalt“ fördern.
- Förderart: Zuschuss
- Höhe der Förderung: bis zu 50.000 Euro, max. 50% der förderfähigen Ausgaben
- Gefördert wird: was einen hohen Innovationswert und Neuheitsgrad hat, die Kriterien dazu finden Sie auf der Website zum Digitalbonus Plus.
Eine Kombination von Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus ist nicht möglich.
Innovations- und Digitalisierungskredit Bayern (ehemals Innovationskredit 4.0)
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Der Freistaat Bayern – über die LfA Förderbank – bietet KMU sowie Freiberuflern und Small Mid-Caps ein zinsgünstiges Förderdarlehen für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben. Seit dem 3. Juli 2025 wurden die Programme überarbeitet und attraktiver gestaltet – der Innovationskredit 4.0 wurde in zwei separate Darlehen weiterentwickelt: Innovationskredit und Digitalisierungskredit
Was wird gefördert?
- Entwicklungs- oder Optimierungsvorhaben bei Produkten, Prozessen, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen
- Spezifische Digitalisierungsvorhaben: Hard- und Software, Cloud-Migration, Cyber‑Security & IT-Sicherheit, Mitarbeiterqualifizierung
Wer wird gefördert?
- KMU mit bis zu 500 Mio. € Jahresumsatz
- Freiberufler sowie Small Mid-Caps
- Im Fall des Digitalisierungskredits: Basisförderung zusätzlich auf KMU beschränkt
Art der Förderung
- Zinsgünstiges Förderdarlehen mit möglichem Tilgungszuschuss
- Kombination mit weiteren Zuschüssen (z. B. ERP-Bonus) möglich
- Haftungsfreistellung bis zu 70 % für kleine Unternehmen
Förderhöhe und Konditionen
- Darlehen: bis zu 15 Mio. € pro Vorhaben
- Tilgungszuschuss: je nach Programm 1–2 %
- Laufzeit: bis zu 10 Jahre, mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren
- Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten möglich
Antragstellung
- Antragstellung erfolgt über die Hausbank
- Projektstart ist erst nach Bewilligung zulässig
- Prüfung von Bonität und Sicherheiten durch das Kreditinstitut
- Antragstellung:
Start?Zuschuss! – Förderung für technologieorientierte Start-ups
Das Förderprogramm „Start?Zuschuss!“ unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase. Ziel ist es, jungen, innovativen Unternehmen einen unkomplizierten Einstieg in den Markt zu ermöglichen.
Der 21. Wettbewerb startet voraussichtlich am 20.11.2025 und endet am 09.01.2026 mit Förderbeginn zum 01.04.2026. Zukünftige Bewerbungsrunden sind auf der Website des Förderprogramms einsehbar.
Was wird gefördert?
- Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung
Wer wird gefördert?
- Technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
- Gründung darf maximal 2 Jahre zurückliegen (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes)
- Unternehmen mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
Art und Höhe der Förderung
- Einmalige Förderung für einen Zeitraum von einem Jahr
- Maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 36.000 €
Antragstellung & Ablauf
- Bewerbung erfolgt online in einem zweistufigen Verfahren:
- Wettbewerbsverfahren: Bewertung der Bewerbung durch eine externe Jury
- Förderantrag: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung
- Förderbeginn ist jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres
Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie Plus | Darlehen / Zuschuss
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Die Digitalisierungsprämie Plus des Landes Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige freier Berufe bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
- Zuschussvariante: Direkter Zuschuss für kleinere Vorhaben.
- Darlehensvariante: Zinsgünstiges Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss für größere Investitionen.
Was wird gefördert?
- Einführung neuer digitaler Systeme in Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Schulungen im Zusammenhang mit den Digitalisierungsmaßnahmen
Wer wird gefördert?
- KMU aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden
- Angehörige freier Berufe
- Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren
- Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden oder eine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt ist.
Art der Förderung
- Zuschussvariante: Direkter Zuschuss für Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 € und 15.000 €.
- Darlehensvariante: Zinsgünstiges Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss für Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 15.000 € und 100.000 €.
Förderhöhe
- Zuschussvariante: Fördersatz von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 €.
- Darlehensvariante: Tilgungszuschuss von 4 % des Bruttodarlehensbetrags
Laufzeit & Konditionen
- Darlehensvariante:
- Kredithöhe: 15.000 € bis 100.000 €
- Laufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 0 bis 2 Jahre
- Keine Bereitstellungszinsen
- Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Antragstellung
- Zuschussvariante: Antragstellung direkt bei der L-Bank.
- Darlehensvariante: Antragstellung über die Hausbank
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Ein Vorhaben beginn nach Antragseingang, aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers.
- Antragstellung:
Innovationsfinanzierung 4.0
Das Programm wurde zum 30.06.2025 eingestellt, ab dem 01.07.2025 werden Programme der Innovationsfinanzierung und Digitalisierungsfinanzierung gefördert.
Innovationsfinanzierung (ab 1. Juli 2025)
Die Innovationsfinanzierung der L-Bank unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler bei der Realisierung innovativer Vorhaben. Ziel ist es, die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu fördern und so die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken.
Was wird gefördert?
- Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Markteinführung innovativer Lösungen
- Innovationsprojekte mit einem hohen technologischen oder marktbezogenen Neuheitsgrad
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Freiberufler mit entsprechenden Vorhaben
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €
Art der Förderung
- Zinsgünstige Darlehen mit optionalem Innovationszuschuss
- Drei Förderstufen: Basis, LevelUp, HighEnd – je nach Umfang und Innovationsgrad
- Kombinierbar mit weiteren Fördermitteln wie KfW-Programmen
Förderhöhe und Konditionen
- Darlehensvolumen bis 25 Mio. € pro Vorhaben
- Zuschüsse von bis zu 5 % als Tilgungszuschuss möglich
- Laufzeiten bis zu 10 Jahre, mit tilgungsfreien Anlaufjahren
- Finanzierung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten
Antragstellung
- Über die Hausbank
- Projektbeginn erst nach Bewilligung
- Bonitätsprüfung und Sicherheiten durch die Bank
Digitalisierungsfinanzierung (ab 1. Juli 2025)
Die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank richtet sich an Unternehmen, die ihre Prozesse, IT-Infrastruktur und Geschäftsmodelle digital modernisieren möchten. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien, IT-Sicherheit und Automatisierung.
Was wird gefördert?
- Investitionen in IT-Hardware und Software
- Cloud-Lösungen und digitale Plattformen
- Maßnahmen zur IT-Sicherheit und Datenschutz
- Automatisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und digitalen Geschäftsmodellen
Wer wird gefördert?
- KMU und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €
Art der Förderung
- Zinsgünstige Kredite mit optionalen Zuschüssen
- Förderstufen Basis, LevelUp und HighEnd je nach Umfang und Innovationsgrad
- Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen möglich
Förderhöhe und Konditionen
- Darlehensvolumen bis zu 25 Mio. €
- Tilgungszuschüsse bis zu 5 % (maximal 200.000 €)
- Laufzeit bis zu 10 Jahre, mit tilgungsfreien Jahren
- Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Antragstellung
- Antrag über die Hausbank
- Projektstart nach Bewilligung
- Bonitätsprüfung und Sicherheitsprüfung durch die Hausbank
Bremen
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre digitalen Transformationsprozesse sowie die moderne Arbeitsorganisation voranzutreiben. Ziel ist es, Unternehmen fit für die Herausforderungen von Digitalisierung und Arbeit 4.0 zu machen.
Was wird gefördert?
- Beratungsleistungen zu digitalen Technologien und Prozessen
- Unterstützung bei der Einführung neuer Arbeitsformen und digitaler Tools
- Entwicklung von Strategien zur Vernetzung, Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsabläufen
- Beratung zu Personalentwicklung und Change-Management im digitalen Wandel
Wer wird gefördert?
- KMU und Freiberufler aus allen Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
Art der Förderung
- Zuschuss zu Beratungsleistungen
- Förderung von bis zu 50 bis 80 % der Beratungskosten, abhängig von Unternehmensgröße und Region
Höhe der Förderung
- Maximaler Zuschussbetrag liegt je nach Bundesland zwischen 3.000 und 8.000 Euro pro Beratung
Antragstellung
- Antragstellung über die jeweils zuständigen regionalen Beratungsförderstellen oder Förderbanken
- Beratungsbeginn erst nach Bewilligung
Antragstellung:
Hamburg
Hamburg-Kredit Innovation
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Der Hamburg-Kredit Innovation unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten bei Investitionen in Digitalisierung, Innovation und Betriebsmittel. Das Programm ist unbefristet und zielt darauf ab, innovative Projekte in Hamburg zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Was wird gefördert?
- Investitionen in digitale Technologien und Prozesse
- Betriebsmittel zur Umsetzung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
- Innovative Geschäftsideen mit Potenzial zur Markteinführung
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden/ Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg
Art der Förderung
- Förderkredit über die jeweilige Hausbank in Kooperation mit der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB)
- 70 % Haftungsfreistellung für die Hausbank
Förderhöhe und Konditionen
- Kreditvolumen zwischen 25.000 € und 1,5 Mio. €
- Zinsen variieren aktuell zwischen ca. 0,98 % und 5,4 % p.a. je nach Bonität; Tilgungsfreie Anlaufzeit von 12 Monaten
- Volle Auszahlung des Darlehens
Antragstellung
- Antragstellung über die Hausbank; Bewilligung vor Projektbeginn erforderlich
- Antragstellung:
Hessen
DIGI-Zuschuss Hessen 2025
Die zweite Förderrunde beginnt mit der ersten Zufallsauswahl am Montag, den 1. September 2025. Bewerbungen sind in der jeweiligen Bewerbungsphase möglich und werden jeweils nach der Zufallsauswahl zur Antragstellung eingeladen.
Der DIGI-Zuschuss Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz in Hessen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Gefördert werden Investitionen in digitale Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
Was wird gefördert?
- Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
- Implementierung von IKT-Sicherheitslösungen
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung, einschließlich Datenmigration und Schulungen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro
- Freiberufler mit Betriebsstätte in Hessen
Förderhöhe und Konditionen
- Zuschuss von bis zu 10.000 €
- Fördersatz von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Sachausgaben; Mindestinvestition von 4.000 €
- Förderung ausgeschlossen für Projekte mit Gesamtkosten über 50.000 €
Antragsverfahren
- Bewerbung: Unternehmen müssen sich über das Kundenportal der WIBank für eine Antragstellung bewerben.
- Zufallsauswahl: Nach Bewerbung erfolgt eine Zufallsauswahl, aus der die Unternehmen ermittelt werden, die zur Antragstellung aufgefordert werden.
- Antragstellung: Ausgewählte Unternehmen reichen ihren Antrag online im Kundenportal der WIBank ein.
- Bewilligung: Nach Prüfung und positiver Entscheidung erhalten die Unternehmen einen Zuwendungsbescheid.
Aktuelle Fristen
Unternehmen, die bereits eine Förderung im Rahmen des DIGI-Zuschusses erhalten haben, können keine weiteren Anträge stellen.
- Express-Förderung 2025: Die erste Zufallsauswahl fand am 28. April 2025 statt. Weitere Auswahlverfahren erfolgen jeweils zu Beginn der Woche, solange Fördermittel verfügbar sind.
- Fördermittelvergabe: Die verfügbaren Mittel werden vergeben, bis sie ausgeschöpft sind. Sobald die Mittel erschöpft sind, wird das Bewerbungsportal geschlossen.
DIGI-Beratung Hessen
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Die DIGI-Beratung Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz in Hessen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, Produkte und Dienstleistungen. Gefördert wird die individuelle Beratung durch qualifizierte Digitalisierungsberater.
Was wird gefördert?
- Analyse und Optimierung bestehender Geschäftsprozesse, Entwicklung und Implementierung digitaler Geschäftsmodelle, Steigerung der IT-Sicherheit und Datenschutzmaßnahmen, Integration von digitalen Technologien in Produktion und Dienstleistung
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
- Freiberufler mit Betriebsstätte in Hessen
Förderhöhe und Konditionen
- Zuschuss von bis zu 50 % des Beratungshonorars
- Förderung von bis zu 15 Tagewerken pro Kalenderjahr
- Maximaler Zuschuss: 6.000 € je Unternehmen und Jahr
- In EFRE-Vorranggebieten: bis zu 6.500 € je Unternehmen und Jahr
Antragstellung
- Antragstellung über das RKW Hessen; Auswahl eines qualifizierten Digitalisierungsberaters
- Beratung darf erst nach Bewilligung beginnen
- Weitere Informationen und Antragstellung: www.rkw-hessen.de
Distr@l Hessen
Distr@l Hessen ist ein spezielles Beratungsprogramm, das sich ebenfalls gezielt an kleine und mittlere Unternehmen aus Hessen richtet, die ihre digitale Transformation mit professioneller Unterstützung vorantreiben wollen. Im Gegensatz zu klassischen Zuschussprogrammen für Hardware oder Software fokussiert sich Distr@l auf die strategische Beratung rund um Digitalisierung und Vernetzung, etwa bei der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, der Prozessoptimierung oder der IT-Sicherheit.
Wer kann fördern?
- KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
- Analyse des technischen Potenzials digitaler Projekte
- Prüfung von Ressourcenbedarf und Erfolgsaussichten
- Objektive Bewertung von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Vorhabens
Förderart und Förderumfang
- Zuschuss, in der Regel nicht rückzahlbar
- Höhe: abhängig vom Aufwand; genaue Förderquoten in der Förderrichtlinie hinterlegt
- Laufzeit: typischerweise wenige Monate, zur Vorbereitung auf nachfolgende Innovationsvorhaben
Antragstellung
- Über das Hessische Online-Förderportal
- Vor Beginn des Projekts einreichen
Mecklenburg-Vorpommern
Digitalisierungsförderung Mittelstand MV (bis 31. Oktober 2025)
Das landeseigene Förderprogramm für Mecklenburg‑Vorpommern richtet sich an KMU mit bis zu 100 Mitarbeitenden aus Produktion, Handwerk und Tourismus, um analoge Prozesse in digitale Wertschöpfung umzuwandeln. Gefördert werden umfassende Prozessinnovationen – von Technik und Ausrüstung bis hin zu Softwarelösungen – als strategischer Beitrag zur Fachkräftesicherung durch Automatisierung und Effizienzsteigerung
Was wird gefördert?
- Investitionen in Prozessinnovationen durch neue digitale Technologien, technische Ausrüstung oder Software
- Digitalisierung betrieblicher Abläufe in Produktion, Handwerk und Tourismus
- Maßnahmen zur Automatisierung und Einführung neuer digitaler Arbeitsmethoden
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit unter 100 Mitarbeitenden
- Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg‑Vorpommern
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 50.000 € pro Projekt
- Mindestinvestition: 30.000 €
Förderhöhe und Konditionen
- Zuschuss deckt bis zur Hälfte der Projektkosten, maximal 50.000 €
- Zuwendungen erfolgen im Rahmen einer De‑minimis‑Beihilfe gemäß Landesrichtlinie
Antragstellung
- Zweistufiges Verfahren:
- Stufe 1: Digitale Projektskizze bei der TBI GmbH einreichen (Beschreibung IST/SOLL, Digitalisierungsziele, Auswirkungen auf Fachkräftesituation, Kosten)
- Stufe 2: Nur ausgewählte Skizzen gehen in das formale Antragsverfahren bei TBI
- Projektstart erst nach Förderzusage möglich
- Skizzen können bis 31. Oktober 2025 eingereicht werden
Niedersachsen
Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ
Das Programm wurde zum Juni 2024 als Nachfolger zum Digitalbonus.Niedersachsen neu aufgelegt.
Beim Digitalbonus.Niedersachsen handelt es sich um einen direkten Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden, der je nach Größe des Unternehmens zwischen 20 und 35 % der Gesamtinvestition anteilig finanziert. Der Zuschuss gilt sowohl für Hardware- als auch Softwareinvestitionen und wird über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (kurz NBank) ausgezahlt.
- Förderart: Zuschuss
- Höhe der Förderung: 3.000 bis 10.000 Euro, max. 20 – 35 % der Gesamtinvestition
- Gefördert wird: Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und die Verbesserung der IT-Sicherheit
- Antragstellung:
Nordrhein-Westfalen
Mittelstand Innovativ & Digital
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung. Das Förderprogramm MID-Invest ist bereits ausgelaufen. Stellen Sie dafür keinen Antrag mehr.
Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital des Landes Nordrhein-Westfalen gliedert sich in drei Teilprogramme:
- MID-Gutschein Digitalisierung
Der Gutschein fördert Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung von eigenen Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. Anträge dafür können laufend gestellt werden. Der Gutschein hat einen Wert von max. 15.000 Euro. - MID-Assistentin/ Assistent
Die Assistentinnen und Assistenten unterstützen KMU dabei Branchentrends aufzugreifen und spezifische Projekte im Unternehmen durchzuführen. Förderfähig sind Unternehmen mit max. 50 Angestellten und gefördert wird die Anstellung von Akademiker:innen die bei der Umsetzung konkreter Innovations- und Digitalisierungsprojekten helfen. Bezuschuss werden Lohnkosten mit 15.000-22.500 Euro. - MID-Invest fördert die Investition in spezifische Branchensoftwarelösungen oder Systeme zur Erhöhung der Datensicherheit. Die Mindestförderung beträgt 4.000 Euro, Sie erhalten max. 25.000 Euro.
- Förderart: Zuschuss
- Höhe der Förderung: Je nach Teilprogramm zwischen 15.000 bis 22.500 Euro
- Gefördert wird: Neu- und Weiterentwicklungen, Bezuschussung zu Lohnkosten, Investitionen in Software und Datenschutz.
- Wichtig ab dem 1. Juli 2025:
- Keine Antragstellung mehr möglich für:
- MID-Analyse
- MID-Innovation
Bereits eingereichte Anträge bleiben davon unberührt und werden im Rahmen der verfügbaren Mittel weiterbearbeitet.
- Neue Loszahlen:
- MID-Digitalisierung: 16 Anträge/Monat
- MID-Digitale Sicherheit: 16 Anträge/Monat
- Antragstellung:
Digitalisierungskredit
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Beim Digitalisierungskredit der NRW BANK handelt es sich um ein festverzinstes Darlehen von mindestens 25.000 Euro zur Investition in Digitalisierungsmaßnahmen inklusive Investitionen in Betriebsmittel für KMU und große Unternehmen.
- Förderart: Ratendarlehen
- Höhe der Förderung: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, maximal 10 Millionen. Der Zinssatz ist fest.
- Gefördert wird: Digitalisierungsvorhaben in der digitalen Produktion, digitale Produkte und digitale Strategie.
- Antragstellung:
Schleswig-Holstein
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Das Förderprogramm unterstützt kleine Unternehmen dabei, ihre Leistungsfähigkeit durch Digitalisierungsprojekte zu stärken.
Was wird gefördert?
Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, aufgeteilt in Beratung und Umsetzung.
Modul Beratung
Hier werden betriebliche Abläufe auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung analysiert. Ziel ist es, Lösungen für IT-Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle, Prozess- und Produkt-Digitalisierung zu entwickeln.
Wer kann beantragen?
Kleine Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein, die die Kriterien für kleine Unternehmen nach Anhang I der AGVO erfüllen.
Modul Umsetzung
Nach erfolgreicher Beratung können gefundene Lösungen implementiert werden, inklusive Mitarbeiterqualifizierung.
Was wird gefördert?
Kosten für externe Beratungsdienstleistungen und die Anschaffung von Hard- und Software, nicht jedoch fortlaufende Betriebskosten.
Wie wird gefördert?
Maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für detaillierte Informationen und das Antragsverfahren besuchen Sie die Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Sachsen
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Die Antragsstellung für dieses Programm erfolgt noch über das Förderportal, perspektivisch können Sie Anträge über Ihre Hausbank stellen. Gefördert werden KMU die in Sachsen ansässig sind und das Digitalisierungsniveau in ihrem Unternehmen verbessern möchten.
- Förderart: Darlehen
- Höhe der Förderung: mind. 30.000€, höchstens 250.000€
- Gefördert werden direkte Ausgaben für:
– Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
– Anschaffung notwendiger Hardware und Software
– Die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung - Zur Website des SAB
Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte
Das Förderprogramm ist auf den Zeitraum von 2021 bis 2027 begrenzt.
Das Förderprogramm unterstützt Kleinstunternehmen in Sachsen bei der erstmaligen Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zielt es darauf ab, Unternehmen in die digitale Transformation einzuführen.
Förderdetails:
- Art der Förderung: Zuschuss
- Förderbereich: Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung
- Höhe der Förderung: Bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 10.000
- Zuwendungsfähige Maßnahmen: Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Anschaffung von Hardware und Software, Schulungen
- Bonus: 10% zusätzlich für tarifgebundene Unternehmen
- Mindestausgaben: EUR 5.000
Antragsstellung:
Vor Beginn der Maßnahmen ist eine Antragstellung über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) erforderlich.
Dieses Programm bietet eine wertvolle Chance für Kleinstunternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu stärken. Weitere Informationen und die vollständige Förderrichtlinie sind auf der Website der SAB verfügbar.
Förderungen für Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt Digital 2030
Was wird gefördert?
Organisations-, Prozess- und Produktinnovationen im Rahmen der Digitalstrategie Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, öffentliche und private juristische Personen.
Art und Höhe der Förderung:
Zuschuss bis 120.000 €, Förderquote bis 90 %, Bagatellgrenze 5.000 €.
Antragstellung:
Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt – mehr Informationen zur Bewerbung.
IB-Digitalisierungsdarlehen
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Das Land Sachsen-Anhalt stellt KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden und Selbstständigen im Rahmen des IB-Digitalisierungsdarlehens Kredit für die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.
- Förderart: Kredit
- Höhe der Förderung: 10.000 – 1,5 Millionen Euro, 0,95 % p.a., 0-2 Jahre tilgungsfrei
- Gefördert wird: Wirtschaftsgüter, Personalkosten, Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung
- Antragstellung:
SACHSEN-ANHALT DIGITAL INNOVATION
Die 5. Wettbewerbsrunde wird voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden.
Neben dem IB-Digitalisierungsdarlehen Kredit stellt das Land Unternehmen Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung. Bezuschusst werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal aber 70.000 Euro/ Projekt.
- Förderart: Zuschuss
- Höhe der Förderung: bis zu 70 % der Ausgaben, maximal 70.000 Euro.
- Gefördert wird: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Antragstellung: Die Antragsstellung ist auf Grund der hohen Nachfrage derzeit nicht mehr möglich.
- Mehr Informationen zur Bewerbung
Thüringen
Digitalbonus Thüringen
Am 01.01.2024 ist die neue Richtlinie Digitalbonus Thüringen in Kraft getreten.
Der Digitalbonus Thüringen soll kleine und mittlere Unternehmen in der Region bei Digitalisierungsvorhaben unterstützen und umfasst bis zu 50 % der Kosten der Gesamtinvestition anteilig mit bis 15.000 Euro, wobei die Gesamtinvestition zwischen 5.000 und 150.000 Euro liegen muss. Förderfähig sind sowohl Soft- und Hardware als auch Dienstleistungen. Gestreut wird der Digitalbonus Thüringen über die Thüringer Aufbaubank.
- Förderart: Zuschuss
- Höhe der Förderung: bis zu 50 % der Kosten der Gesamtinvestition höchstens aber 15.000 Euro, bei einer Gesamtinvestitionssumme von 5.000 bis 150.000 Euro
- Gefördert wird: Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehören Soft- und Hardware sowie Ausgaben für externe Dienstleistungen für IT-Anwendungen und IT-Systeme.
- Antragstellung:
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE: Förderung für Forschung und Entwicklung
Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.
Das Programm unterstützt Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen in Thüringen, die zur Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel passende Projekte durchführen.
Förderprogrammdetails
– Themen und Wettbewerbe: Die Förderung erfolgt themenoffen oder themengebunden in verschiedenen Wettbewerben, deren Starttermine und Stichtage veröffentlicht werden.
– Spezialisierungsfelder: Gefördert werden Projekte in Bereichen wie industrielle Produktion, nachhaltige Mobilität, Gesundheitswirtschaft, nachhaltige Energie und Informations- und Kommunikationstechnologien.
– Fördergegenstand: Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsgutscheine sowie spezifische Projekte wie Thüringen FuE individuell und Thüringen Verbund Dynamik.
– Voraussetzungen: Für eine Förderung müssen Projekte einen klaren Innovationsgehalt und wirtschaftliches Verwertungspotenzial nachweisen. Ab 01.06.2023 müssen bei Thüringen Verbund Dynamik mindestens 60 % der Ausgaben bei den Unternehmen entstehen.
– Innovationsgutscheine: Externe Dienstleistungen wie Durchführbarkeitsstudien und Vorstudien werden gefördert, unter der Bedingung einer klaren Strukturierung und Aufgliederung der beantragten Leistungen.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, Antragsfristen und dem Thüringer Förderportal finden Sie auf der offiziellen Website der Thüringer Aufbaubank.
GuW Thüringen – Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Für das Förderprogramm gibt es derzeit keine Begrenzung.
Das Förderprogramm für Gründung und Wachstum unterstützt Unternehmen und Freiberufler bei der Finanzierung ihrer Projekte. Gefördert werden Sachanlagen, Innovationen, Anteilserwerbe, laufende Betriebsausgaben sowie Umschuldungen von Verbindlichkeiten.
Förderdetails:
- Art der Förderung: Kredit
- Kategorie: Gründung/Wachstum
- Höhe der Förderung: Maximaler Finanzierungsbetrag von 5.000.000 €
Zuwendungsfähige Maßnahmen:
- Sachanlagen, Innovationen, Anteilserwerbe, laufende Betriebsausgaben und Umschuldungen von Verbindlichkeiten
Antragsstellung:
- Der Antrag ist über Ihre Hausbank zu stellen.
Dieses Programm bietet eine wertvolle Möglichkeit für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Freiberufler, ihre Wachstumsprojekte zu finanzieren. Weitere Informationen sind auf der Seite der Thüringer Aufbaubank erhältlich.
Förderprogramme der Europäischen Union
Digitales Europa
Das Programm läuft von 2021 bis 2027.
Mit diesem Programm möchte die Europäische Union den „Grünen digitalen Wandel“ vorantreiben. Dabei stehen 7,6 Milliarden Euro für Maßnahmen in fünf Bereichen zur Verfügung.
- Förderfähig sind Maßnahmen in 5 Bereichen: Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die Gewährleistung zur breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft
- Antragstellung:
Informationen folgen
Horizont Europa
Das Programm läuft bis 2027.
Horizont Europa ist das Nachfolgeprojekt von Horizont 2020. Das Programm läuft von 2021-2027 mit einem Gesamtbudget von 95,5 Mrd. Euro. Es fördert Investitionen in KI, Software, Robotik, fortgeschrittene und nachhaltige Werkstoffe kreislauforientierter, Co2-emissionsarme sowie saubere Industrie und mehr.
Bitte beachten Sie: Sie können über unsere Webseite nicht die oben aufgeführten Fördergelder und -Maßnahmen beantragen. Die Antragstellung für die Förderungen erfolgt ausschließlich über die verlinkten Seiten.
Text & Redaktion: Christel Schmuck, Angelika Grüttner
Quellen:
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html
- https://germandigitaltechnologies.de/national-programs-and-initiatives/test-and-transfer
- https://www.hamburger-software.de/blog/foerdermittel-fuer-digitalisierung-in-kmu/
- https://www.bvmw.de/themen/mittelstand/expertenkreis-foerderprogramme/foerderprogramme-nach-kategorien/digitalisierung/