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Übersicht: Förderung für die Digitalisierung Ihres Unternehmens

Die Coronakrise hat die Digitalisierung ganz oben auf die Agenda gebracht. Neben Soforthilfen und Subventionen bieten der Staat und öffentliche Anlaufstellen eine Vielzahl an Förderinstrumenten für kleine und mittlere Unternehmen an. Hier geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Förderungen für die Digitalisierung des Mittelstands.
Übersicht: Förderung für die Digitalisierung Ihres Unternehmens

Bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben ist der Kostenfaktor für kleine und mittlere Unternehmen eine echte Herausforderung. Sie sind deshalb auf der Suche nach einer Förderung? Um Unternehmen zu unterstützen, stellen Bund und Länder zahlreiche Förderungen, also Zuschüsse oder Investitionskredite, für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Je nach Förderprogramm können Sie Ausgaben für Hard- und Software, sowie die Weiterbildung von Mitarbeiter:innen oder Beratungsleistungen von externen Anbietern geltend machen. Beachten Sie, dass Sie die Förderung in den meisten Fällen vor Beginn der Digitalisierungsmaße beantragen müssen.

Übersicht der wichtigsten Digitalisierungsförderungen:

Digitalisierungsförderung des Bundes

KMU-Innovationsoffensive IKT

Für diese Förderung können Sie jederzeit Projektskizzen einreichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Mit dieser Fördermaßnahme unterstützt der Bund KMU der IKT Branche. Die Projektauswahl erfolgt nach Kriterien von Innovationsgrad und Beitrag zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Fragestellungen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: förderfähig sind bis zu 60% der Gesamtinvestition, es gibt keine Kostenobergrenze
  • Gefördert werden: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Software-intensive Systeme sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit
  • Förderfähig sind Vorhaben in den Branchen: Automobil & Mobilität, Maschinenbau & Automatisierung, Gesundheit & Medizintechnik, Logistik & Dienstleistungen, Energie & Umwelt, IKT-Wirtschaft
  • → Zur offiziellen Website

Für Anfragen steht Ihnen ein Lotsendienst für Unternehmen unter folgender Nummer zur Verfügung: 0800 2623 – 009 oder per E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de

go-digital Förderung

Die go-digital-Richtlinie wurde verlängert. Stellen Sie Ihren Antrag über ein Beratungsunternehmen. Eine Liste dieser finden Sie auf der offiziellen Seite des BMWK.

Das 2017 initiierte Förderprogramm go-digital soll kleine und mittlere Unternehmen, inklusive des Handwerks und der freien Berufe mit unter 100 Mitarbeitenden bei der Digitalisierung fördern. Bezuschusst wird anteilig eine Beratungsleistung, die durch zertifizierte go-digital-Berater:innen durchgeführt wird. Das heißt: Das Beratungsunternehmen übernimmt den gesamten Verwaltungsaufwand im Förderprozess und reicht alle Anträge und Abrechnungen beim Ministerium ein. Förderfähig sind hier fünf Module die zur Verbesserung des IT-Schutzniveaus, Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse und zur Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie dienen sowie zur Befähigung zum Umgang mit der neuen Datenökonomie und Online-Marketing Maßnahmen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: max. 16.500 Euro, max. 50 % der Gesamtinvestition
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen, Weiterbildung
  • Antragstellung:

Mehr zum Förderprogramm findet ihr in unserem Beitrag: “go-digital Förderung: 50% Zuschuss für die Digitalisierung Ihres Unternehmens”

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Stellen Sie Ihren Antrag mit dem KfW-Förderassistenten oder nutzen Sie bei Fragen die kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9001.

Ebenfalls zur Förderung der Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerk, Start-Ups und freier Berufe, dient der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW). Voraussetzung ist ein bestehender Finanzierungspartner. Förderfähig sind Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.

  • Förderart: Kredit
  • Höhe der Förderung: 25.000 – 25 Millionen Euro, 1 % p.a., 70 % Ausfallrisikoübernahme
  • Gefördert wird: alles was im Zusammenhand mit Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben steht. Dazu gehören zum Beispiel die Implementierung von IT- und Datensicherheit, Betriebsmittel oder digitale Plattformen sowie Apps.
  • Antragstellung:

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (kurz GRW) ist seit Ende der sechziger Jahre das wichtigste Regionalförderinstrument des Bundes und der 16 Bundesländer. Ziel ist es Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu fördern.

Die Bandbreite der Instrumente der GRW reicht von Zuschüssen für Investitionen in das Sachvermögen bis zur Lohnkostenförderung und ist kombinierbar mit anderen Förderprogrammen. Die Förderquote beträgt bis zu 35 %, für Infrastrukturprojekte sogar bist zu 95%. Die Beantragung läuft über die Investitionsbanken der Länder (zur Investitionsbank Berlin | zur Investitionsbank des Landes Brandenburg.)

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Die Förderung ist am 01. Januar 2023 gestartet und kann bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden.

Sie wollen die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen vorantreiben wissen aber nicht wie? Lassen Sie sich beraten. Die neue “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” bezuschusst Beratungsleistungen auch in diesem Bereich.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung:
    • Neue Bundesländer (+Region Lüneburg und Region Trier): 80% der Beratungskosten, max. 2.800€
    • Alte Bundesländer (+Berlin und Region Leipzig): 50% der Beratungskosten, max. 1.750€
  • Gefördert wird: max. fünf Beratungen, aber höchstens zwei pro Jahr.
  • Antragsberechtigt sind:
    KMU (die weniger als 250 Personen beschäftigen) mit Sitz in Deutschland
  • Antragstellung:
    • Anträge können ausschließlich online über die Plattform BAFA gestellt werden. Zur Seite der BAFA
    • Beachten Sie: Die Beratungsleistungen dürfen erst nach dem Erhalt eines Informationsschreibens der BAFA beginnen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein umfangreiches Förderprogramm, das verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen bietet. Hier sind die wichtigsten Fördermodule zusammengefasst:

  • Unternehmen führen eigenständige FuE-Projekte durch.
  • Maximal förderfähige Kosten: 550.000 Euro.
  • Förderquote: zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

2. ZIM-Kooperationsprojekte:

  • Unternehmen arbeiten gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen an FuE-Projekten.
  • Maximal förderfähige Kosten: 450.000 Euro pro Unternehmen, 220.000 Euro pro Forschungseinrichtung, insgesamt bis zu 2.300.000 Euro.
  • Förderquote: zwischen 30 und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

3. ZIM-Innovationsnetzwerke:

  • Mindestens sechs Unternehmen und Forschungseinrichtungen bilden ein Konsortium.
  • Gefördert wird das Netzwerkmanagement.
  • Maximal förderfähige Kosten: bis zu 420.000 Euro für nationale Netzwerke und bis zu 520.000 Euro für internationale Netzwerke.
  • Die Förderquote variiert je nach Jahr und Art des Netzwerks.

Das ZIM richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Technologiefelder, solange sie die Voraussetzungen der Richtlinien erfüllen. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die einen Teil der FuE-Kosten abdecken. Die aktuellen Richtlinien des Programms gelten bis Ende 2024 und wurden zuletzt im Jahr 2020 angepasst, um speziell kleine und junge Unternehmen sowie internationale Kooperationen stärker zu unterstützen: Zu den Förderangeboten des ZIM

Fit für die Zukunft mit INQA-Coaching: Sie möchten das volle Potenzial Ihres Unternehmens ausschöpfen? INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, maßgeschneiderte Lösungen für personalpolitische und arbeitsorganisatorische Herausforderungen im Rahmen der digitalen Transformation zu finden. Profitieren Sie von einer möglichen Kostenübernahme von bis zu 80 Prozent und stärken Sie die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Förderzeitraum: 2023–2027
Finanzierung: Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

  • Unternehmensform: Selbstständige Unternehmen, freie Berufe oder gemeinnützige Organisationen
  • Sitz und Arbeitsstätte: In Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder angrenzend)
  • Beschäftigtenzahl: Mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeit-Stellenanteil im letzten Geschäftsjahr sowie zum Beginn der Beratung
  • Umsatz: Bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro
  • Gründungsjahr: Mindestens 2 Jahre am Markt oder bei Rechtsformänderung über 5 Jahre zurückliegend

Weitere Bedingungen werden in der INQA-Erstberatung geklärt.

Wie läuft INQA-Coaching ab?

  1. INQA-Erstberatung: Klären Sie in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) die Fördervoraussetzungen und den Unterstützungsbedarf. Bei Erfüllung der Bedingungen erhalten Sie einen INQA-Coaching-Scheck.
  2. INQA-Coaching im Betrieb: Lösen Sie den Coaching-Scheck bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Gemeinsam entwickeln Sie betriebliche Lösungen. Das Coaching kann bis zu 7 Monate dauern, wenn notwendig.
  3. Abschlussgespräch: Etwa 3–6 Monate nach Ende des Coachings führen Sie ein Abschlussgespräch mit der IBS, um die Ergebnisse auszuwerten und weitere Förderoptionen zu prüfen.

Weitere Informationen zum INQA-Coaching und den Beratungsmöglichkeiten finden Sie über die Initiative Neue Qualität Arbeit.

Förderung durch die Länder

Berlin

Neustartprogramm Berliner InvestitionsBONUS

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Der InvestitionsBonus bietet einen Zuschuss für Berliner KMU, Soloselbstständige und Freiberufliche. Die Förderung soll die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Berliner Unternehmen sicherstellen und insbesondere auch Anreize für nachhaltige Investitionen setzen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Antragsberechtigt sind: KMU, Freiberufliche und Soloselbstständige.
  • Höhe der Förderung: 30% der förderfähigen Kosten als Grundförderung und die maximale Förderhöhe beträgt 200.000€. Besonders nachhaltige Vorhaben erhalten einen Nachhaltigkeitsbonus.
  • Gefördert wird: Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation / Diversifizierung Berliner Betriebsstätten
  • Antragstellung:

Berlin Mittelstand 4.0

Das Förderprogramm Berlin Mittelstand 4.0 ist vorerst ausgesetzt.

Das landeseigene Förderprogramm Berlin Mittelstand 4.0 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes und soll die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen fördern.

  • Förderart: Kredit
  • Höhe der Förderung: 2 – 6 Millionen Euro, 1 – 5,48% p.a., 60% Ausfallrisikoübernahme
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen, Hard- und Software, Weiterbildungen
  • Antragstellung:

Digitalprämie Berlin

Die für das Jahr 2023 im Förderprogramm Digitalprämie Berlin zur Verfügung gestellten Mittel sind ausgeschöpft. Es können keine Anträge mehr gestellt werden. Alternativ steht interessierten Unternehmen das IBB Förderprogramm “Berliner Investitionsbonus”  zur Verfügung.

Über die Förderung Digtalprämie Berlin können Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Berlin Zuschüsse von 1.000 bis zu 17.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben erhalten.

Förderfähig sind Maßnahmen zur Digitalisierung von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen, Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sowie Beratungsleistungen und Weiterbildungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Weiterbildung zum Digital Transformation Manager. Gefördert werde bis zu 50 % der Kosten.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: 50 % der Kosten, bis zu 17.000 Euro.
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen, Hard- und Software, Weiterbildungen
  • Antragstellung:

Hinweis: Sie sind außerdem auf der Suche nach kompetenten Mitarbeitenden? Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät Sie rund um das Thema Personal. Sie erreichen die BA unkompliziert und gebührenfrei unter folgender Nummer: 0800 4 555520 oder über ihr Kontaktformular.

Transfer Bonus

Ziel des Förderprogramms ist, Unternehmen für ihre innovativen Ideen den Zugang zu Wissenschaft und Forschung zu erleichtern und die wirtschaftliche Verwertung zu unterstützen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: Bis zu 45.000 EUR Förderung
  • Gefördert wird: die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die Optimierung / Weiterentwicklung technologischer Prozesse und die Etablierung neuartiger Geschäftsmodelle
  • Antragstellung: Den Transfer BONUS-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IBB.

Das Förderprogramm der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung unterstützt Berliner Unternehmen bei der Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Gefördert werden die Einstellung von Arbeitslosen, erwerbstätigen Bürgergeld-Empfangenden, geringfügig Beschäftigten, Selbstständigen sowie Teilnehmenden aus Beschäftigungsmaßnahmen.

 Ziele des Programms:

– Stärkung der Unternehmen: Finanzielle Entlastung für mittelständische Unternehmen in Berlin.

– Schaffung von Arbeitsplätzen: Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Voraussetzungen für Unternehmen:

– Arbeitszeit: Mindestens 35 Stunden pro Woche.

– Vergütung: Zahlung mindestens des gesetzlichen Landesmindestlohns.

– Standort: Betriebsstätte in Berlin.

– Keine betriebsbedingten Kündigungen: In den letzten sechs Monaten keine betriebsbedingten Kündigungen.

– Übernahme von Auszubildenden: Ausbildungsbetriebe müssen im letzten halben Jahr Auszubildende übernommen haben.

Voraussetzungen für Arbeitnehmende:

– Langzeitarbeitslose: Seit mindestens sechs Monaten arbeitslos.

– Teilnehmende an Fördermaßnahmen: Arbeitsgelegenheiten oder geförderte berufliche Bildungsmaßnahmen.

– Geringfügig Beschäftigte: Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

– Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende: Auch Selbstständige und geringfügig Beschäftigte.

Förderhöhe:

– Bis zu 17.000 Euro bei unbefristeten Arbeitsverträgen, abhängig von der Vergütung:

  – 0 – 10% über Mindestlohn: 12.400 €

  – 10 – 20% über Mindestlohn: 13.600 €

  – 20 – 30% über Mindestlohn: 14.700 €

  – >30% über Mindestlohn: 17.000 €

Für die Antragstellung können Sie Beratung und Unterstützung heranziehen.

Förderung Brandenburg

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital

Die neue Richtlinie für das Programm “Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inkl. Handwerksbetriebe” (BIG-Digital) ist zum 07. März 2024 in Kraft getreten.

Die Anträge auf Förderung können ab dem 02.05.2024 über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

Der Brandenburgische Innovationsgutschein soll regionale KMU und Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung und der Durchführung von Innovationsmaßnahmen unterstützen. Sie können ihn nach einem Beratungsgespräch Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:
  • Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
  • Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
  • Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
  • Gefördert wird: Beratungsprojekte, Implementierungsprojekte, Schulungsprojekte
  • Antragstellung:

Digitalisierungsförderungen Bayern

Digitalbonus.Bayern Standard / Plus 

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Der Digitalbonus.Bayern Standard soll kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden bei der Digitalisierung unterstützen. Speziell werden digitale Verbesserungen und Innovationen von Produkten, Prozessen und Innovationen gefördert, sowie Investitionen in die IT-Sicherheit und die notwendige Hardware.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 10.000 Euro, max. 50% der förderfähigen Ausgaben.
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen, Hard- und Software, IT-Sicherheit

Der Digitalbonus.Bayern Plus soll kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden bei Digitalisierungsprojekten mit ,,besonderem Innovationsgehalt“ fördern.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 50.000 Euro, max. 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Gefördert wird: was einen hohen Innovationswert und Neuheitsgrad hat, die Kriterien dazu finden Sie auf der Website zum Digitalbonus Plus.

Eine Kombination von Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Innovationskredit 4.0

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Zusätzlich bietet der Freistaat Bayern KMU, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen, im Rahmen des Innovationskredit 4.0 Förderdarlehen für Digitalisierungsvorhaben.

  • Förderart: Kredit
  • Höhe der Förderung: 25.000 – 7,5 Millionen Euro, 1 – 2,20% p.a., damit können Sie 100% der förderfähigen Kosten finanzieren.
  • Gefördert wird: Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Digitalisierung
  • Antragstellung:

Start?Zuschuss!

Der 17. Wettbewerb startet voraussichtlich ab Montag, 20. November 2023 mit Bewerbungsfristende am Montag, 8. Januar 2024. Zukünftige Bewerbungsrunden sind auf der Website des Förderprogramms einsehbar.

Start? Zuschuss! ist eine Förderung für Gründer:innen technologieorientierter Unternehmen und soll vor allem in der Anfangshase unterstützen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. aber 36.000€
  • Gefördert wird: Personal, Miete, Markteinführung des Produkts, Forschung & Entwicklung
  • Antragstellung:

Förderung Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus | Darlehen / Zuschuss

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Bei der baden-württembergischen Digitalisierungsprämie Plus können Unternehmen zwischen zwei Programmvarianten entscheiden: 1. Einer Zuschussvariante mit der sie direkt Zuschuss erhalten oder 2. Einer Darlehensvariante mit zinsverbilligtem Darlehen und Tilgungszuschuss. Förderfähig sind Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.

Digitalisierungsprämie Plus Zuschuss

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000-50.000€ beträgt die Zuschusshöhe 50% ab 50.000-120.000€ sind es 12%.
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen, Hard- und Software, Weiterbildungen
  • Zur Förderung: Digitalisierungsprämie Plus

Digitalisierungsprämie Plus Darlehen

  • Förderart: Kredit
  • Höhe der Förderung: Bei einem Darlehen von 10.000-50.000€ beträgt der Tilgungszuschuss 50%. Bei einem Darlehen ab 50.000-120.000€ beträgt er 12%.
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen, Hard- und Software, Weiterbildungen
  • Antragstellung:

Innovationsfinanzierung 4.0

In der Innovationsfinanzierung 4.0 können Sie aus den 4 Förderbausteinen Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen wählen.

  • Förderart: Darlehen
  • Höhe der Förderung: 10.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
  • Gefördert wird: Digitalisierungsvorhaben und innovative Vorhaben
  • Antragstellung: Zur Seite der L-Bank

Förderung Bremen

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Mit der Beratungsförderung zur Digitalisierung und Arbeit bezuschusst das Land Bremen, die Beratung durch Digitalisierungsberater und Dienstleister. Diese sind zuvor aus einem Pool zertifizierter Anbieter ausgewählt. Die Bezuschussung beträgt 50% und kann bis zu 5.000 Euro umfassen.

Förderung Hamburg

Zuschuss “Hamburg Digital”

Aktuell kann die Stellungnahme nur über ein im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ zertifiziertes Beratungsunternehmen eingeholt werden.

Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt KMU mit Sitz in Hamburg bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle mit Beratungs- und Investitionsleistungen.

Gefördert werden zwei Module:

  • Modul I: Hamburg-Digital “Check”: Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben.
  • Modul II: Hamburg-Digital Invest: Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

Höhe der Förderung:

  • Modul I: Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € werden bezuschusst.
  • Modul II: Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000 € werden bezuschusst.

Antragsstellung erfolgt über die eAntragsportal der IFB-Hamburg

Mehr Informationen zu “Hamburg Digital” finden Sie hier

Hamburg-Kredit Innovation

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Beim Hamburg-Kredit Innovation handelt es sich um ein Darlehen, das hamburgische KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern bei Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen inklusive Betriebsmitteln unterstützen soll. Der zu hundert Prozent ausgezahlte Kredit wird über die jeweilige Hausbank und die hamburgische Investitions- und Förderbank (kurz IFB) finanziert.

  • Förderart: Kredit
  • Höhe der Förderung: min. 25.000 – max.1,5 Millionen Euro, 1 Jahr tilgungsfrei, 0,978 – 5,365% p.a., 70% Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Gefördert wird: Besonders innovative Ideen.
  • Antragstellung:

Förderungen Hessen

Digi-Zuschuss 

Bewerbungen für eine Antragstellung in der kommenden Förderperiode 2024 können wieder ab dem 01.01.2024 gestellt werden.

Beim Digi-Zuschuss handelt es sich um einen direkten Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen aus Hessen. Der Zuschuss wird über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (kurz WIBank) ausgezahlt. Kleine und mittlere Unternehmen haben alle 3 Monate die Möglichkeit, den Digi-Zuschuss aus Hessen zu beantragen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: 4.000 – 10.000 Euro, max. 50 % der Gesamtinvestition.
  • Gefördert wird: IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen, Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Antragstellung:

Digi-Beratung

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Zusätzlich bietet das Land einen Zuschuss zur Digitalisierungsberatung, die sogenannte Digi-Beratung, für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern und Selbstständige an.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: max. 6.000 Euro, max. 50 % des Beraterhonorars
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen
  • Antragstellung:

Mecklenburg-Vorpommern

Förderung der digitalen Transformation (DigiTrans)

Das Programm ist am Jahresende 2022 ausgelaufen. Eine Fortführung des Programms wird derzeit geprüft.

Die Förderung der digitalen Transformation (kurz DigiTrans) des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt einen direkten Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen von regionalen KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern dar. Die Auszahlung erfolgt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (kurz LFI-MV).

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: Bei Investitionen von 8.000 bis 20.000 Euro werden max. 50 % der Gesamtinvestition bezuschusst
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen, Hard- und Software, Weiterbildungen
  • Antragstellung:

Förderung Niedersachsen

Digitalbonus.Niedersachsen

Es ist keine Antragsstellung mehr möglich. Aktuell wird daran gearbeitet eine neue Förderrichtlinie verfügbar zu machen.

Beim Digitalbonus.Niedersachsen handelt es sich um einen direkten Zuschuss für KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden, der je nach Größe des Unternehmens zwischen 20 und 40 % der Gesamtinvestition anteilig finanziert. Der Zuschuss gilt sowohl für Hardware- als auch Softwareinvestitionen und wird über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (kurz NBank) ausgezahlt.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: 3.000 bis 10.000 Euro, max. 20 – 40 % der Gesamtinvestition
  • Gefördert wird:  Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und die Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Antragstellung:

Förderungen Nordrhein-Westfalen

Mittelstand Innovativ & Digital

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung. Das Förderprogramm MID-Invest ist bereits ausgelaufen. Stellen Sie dafür keinen Antrag mehr.

Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital des Landes Nordrhein-Westfalen gliedert sich in drei Teilprogramme:

  1. MID-Gutschein Digitalisierung
    Der Gutschein fördert Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung von eigenen Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. Anträge dafür können laufend gestellt werden. Der Gutschein hat einen Wert von max. 15.000 Euro.
  2. MID-Assistentin/ Assistent
    Die Assistentinnen und Assistenten unterstützen KMU dabei Branchentrends aufzugreifen und spezifische Projekte im Unternehmen durchzuführen. Förderfähig sind Unternehmen mit max. 50 Angestellten und gefördert wird die Anstellung von Akademiker:innen die bei der Umsetzung konkreter Innovations- und Digitalisierungsprojekten helfen. Bezuschuss werden Lohnkosten mit 15.000-22.500 Euro.
  3. MID-Invest fördert die Investition in spezifische Branchensoftwarelösungen oder Systeme zur Erhöhung der Datensicherheit. Die Mindestförderung beträgt 4.000 Euro, Sie erhalten max. 25.000 Euro.
  • Förderart: Zuschus
  • Höhe der Förderung: Je nach Teilprogramm zwischen 15.000 bis 22.500 Euro
  • Gefördert wird: Neu- und Weiterentwicklungen, Bezuschussung zu Lohnkosten, Investitionen in Software und Datenschutz.
  • Antragstellung:

Digitalisierungskredit

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Beim Digitalisierungskredit der NRW BANK handelt es sich um ein festverzinstes Darlehen von mindestens 25.000 Euro zur Investition in Digitalisierungsmaßnahmen inklusive Investitionen in Betriebsmittel für KMU und große Unternehmen.

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Höhe der Förderung: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, maximal 10 Millionen. Der Zinssatz ist fest.
  • Gefördert wird: Digitalisierungsvorhaben in der digitalen Produktion, digitale Produkte und digitale Strategie.
  • Antragstellung:

Förderung Rheinland-Pfalz

DigiBoost

Die Frist zur Antragsstellung endete am 31. März 2022.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz startete zum 01. März 2021 ein landeseigenes Förderprogramm „DigiBoost“. Das Programm richtet sich an KMU mit bis zu max. 100 Mitarbeitenden und dient als direkter Zuschuss von bis zu 75 % der Gesamtinvestition für Digitalisierungsvorhaben und umfasst dabei von mindestens 4.000€ bis zu maximal 15.000 €.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 75 % der Kosten der Gesamtinvestition anteilig, insgesamt mind. 4.000 bis 15.000 Euro
  • Gefördert wird:  die Digitalisierung von Produkten & Dienstleistungen, die Produktion und Geschäftsmodelle sowie Vertriebskanäle
  • Antragstellung:

Schleswig-Holstein

Digitalbonus

Für dieses Programm ist keine Antragstellung mehr möglich.

In Schleswig-Holstein werden mit dem Digitalbonus einmalig Ausgaben die seit dem 01. Januar 2021 für Soft- und Hardware angefallen sind mit einem Betrag von maximal 1.000 € gefördert. Ziel is es, Kleinunternehmen einen niedrigschwelligen Einstieg in Digitalisierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: maximal 1.000 €
  • Gefördert wird: Investitionen in Soft- und Hardware sowie diese begleitenden Dienstleistungen

Das Förderprogramm unterstützt kleine Unternehmen dabei, ihre Leistungsfähigkeit durch Digitalisierungsprojekte zu stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, aufgeteilt in Beratung und Umsetzung.

Modul Beratung

Hier werden betriebliche Abläufe auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung analysiert. Ziel ist es, Lösungen für IT-Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle, Prozess- und Produkt-Digitalisierung zu entwickeln.

Wer kann beantragen?

Kleine Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein, die die Kriterien für kleine Unternehmen nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Modul Umsetzung

Nach erfolgreicher Beratung können gefundene Lösungen implementiert werden, inklusive Mitarbeiterqualifizierung.

Was wird gefördert?

Kosten für externe Beratungsdienstleistungen und die Anschaffung von Hard- und Software, nicht jedoch fortlaufende Betriebskosten.

Wie wird gefördert?

Maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für detaillierte Informationen und das Antragsverfahren besuchen Sie die Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Saarland

DigitalStarter.Saarland

Die Antragsstellung ist seit dem 01.01.2023 nicht mehr möglich. Aktuell wird daran gearbeitet eine neue Förderrichtlinie verfügbar zu machen.

Beim saarländischen Digitalstarter handelt es sich um einen direkten Zuschuss zu Gesamtinvestitionen von maximal 12.500 Euro für kleine und mittlere Unternehmen.  Förderfähig sind Projekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 %. Die Gesamtinvestition muss der Digitalisierung von Produkten, Prozessen, Systemen oder der IT-Sicherheit dienen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: 30 – 50 % der Kosten der Gesamtinvestition, diese muss mindestens 3.000 Euro bis höchstens 200.000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt max. 12.500 €
  • Gefördert wird: Beratungsleistungen, Hard- und Software, IT-Sicherheit
  • Antragstellung:

Förderung Sachsen

Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

Diese Förderprogramm ist neu gestartet!

Die Antragsstellung für dieses Programm erfolgt noch über das Förderportal, perspektivisch können Sie Anträge über Ihre Hausbank stellen. Gefördert werden KMU die in Sachsen ansässig sind und das Digitalisierungsniveau in ihrem Unternehmen verbessern möchten.

  • Förderart: Darlehen
  • Höhe der Förderung: mind. 30.000€, höchstens 250.000€
  • Gefördert werden direkte Ausgaben für:
    – Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
    – Anschaffung notwendiger Hardware und Software
    – Die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
  • Zur Website des SAB

Das Förderprogramm unterstützt Kleinstunternehmen in Sachsen bei der erstmaligen Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zielt es darauf ab, Unternehmen in die digitale Transformation einzuführen.

Förderdetails:

  • Art der Förderung: Zuschuss
  • Förderbereich: Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung
  • Höhe der Förderung: Bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 10.000
  • Zuwendungsfähige Maßnahmen: Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Anschaffung von Hardware und Software, Schulungen
  • Bonus: 10% zusätzlich für tarifgebundene Unternehmen
  • Mindestausgaben: EUR 5.000

Antragsstellung:

Vor Beginn der Maßnahmen ist eine Antragstellung über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) erforderlich.

Dieses Programm bietet eine wertvolle Chance für Kleinstunternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu stärken. Weitere Informationen und die vollständige Förderrichtlinie sind auf der Website der SAB verfügbar.

Digitalisierungsförderungen Sachsen-Anhalt

IB-Digitalisierungsdarlehen

Für das Programm gibt es aktuell keine Befristung.

Das Land Sachsen-Anhalt stellt KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden und Selbstständigen im Rahmen des IB-Digitalisierungsdarlehens Kredit für die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

  • Förderart: Kredit
  • Höhe der Förderung: 10.000 – 1,5 Millionen Euro, 0,95 % p.a., 0-2 Jahre tilgungsfrei
  • Gefördert wird: Wirtschaftsgüter, Personalkosten, Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung
  • Antragstellung:

SACHSEN-ANHALT DIGITAL INNOVATION

Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Neuauflage ist in Vorbereitung.

Neben dem IB-Digitalisierungsdarlehen Kredit stellt das Land Unternehmen Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung. Bezuschusst werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal aber 70.000 Euro/ Projekt.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 70 % der Ausgaben, maximal 70.000 Euro.
  • Gefördert wird: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Antragstellung: Die Antragsstellung ist auf Grund der hohen Nachfrage derzeit nicht mehr möglich.
  • Zur Seite der Digital Innovation

Thüringen

Digitalbonus Thüringen

Anträge für dieses Programm können wieder gestellt werden.

Der Digitalbonus Thüringen soll kleine und mittlere Unternehmen in der Region bei Digitalisierungsvorhaben unterstützen und umfasst bis zu 50 % der Kosten der Gesamtinvestition anteilig mit bis 15.000 Euro, wobei die Gesamtinvestition zwischen 5.000 und 150.000 Euro liegen muss. Förderfähig sind sowohl Soft- und Hardware als auch Dienstleistungen. Gestreut wird der Digitalbonus Thüringen über die Thüringer Aufbaubank.

Seit dem 22.12.2022 ist das Programm auch offen für das Gastgewerbe und die Veranstaltungsbranche.

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: bis zu 50 % der Kosten der Gesamtinvestition höchstens aber 15.000 Euro, bei einer Gesamtinvestitionssumme von 5.000 bis 150.000 Euro
  • Gefördert wird: Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehören Soft- und Hardware sowie Ausgaben für externe Dienstleistungen für IT-Anwendungen und IT-Systeme.
  • Antragstellung:

Das Programm unterstützt Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen in Thüringen, die zur Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel passende Projekte durchführen.

Förderprogrammdetails

– Spezialisierungsfelder: Gefördert werden Projekte in Bereichen wie industrielle Produktion, nachhaltige Mobilität, Gesundheitswirtschaft, nachhaltige Energie und Informations- und Kommunikationstechnologien.

– Fördergegenstand: Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsgutscheine sowie spezifische Projekte wie Thüringen FuE individuell und Thüringen Verbund Dynamik.

– Voraussetzungen: Für eine Förderung müssen Projekte einen klaren Innovationsgehalt und wirtschaftliches Verwertungspotenzial nachweisen. Ab 01.06.2023 müssen bei Thüringen Verbund Dynamik mindestens 60 % der Ausgaben bei den Unternehmen entstehen.

– Innovationsgutscheine: Externe Dienstleistungen wie Durchführbarkeitsstudien und Vorstudien werden gefördert, unter der Bedingung einer klaren Strukturierung und Aufgliederung der beantragten Leistungen.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, Antragsfristen und dem Thüringer Förderportal finden Sie auf der offiziellen Website der Thüringer Aufbaubank.

Förderprogramme der Europäischen Union

Digitales Europa

Das Programm läuft von 2021 bis 2027.

Mit diesem Programm möchte die Europäische Union den “Grünen digitalen Wandel” vorantreiben. Dabei stehen 7,6 Milliarden Euro für Maßnahmen in fünf Bereichen zur Verfügung.

  • Förderfähig sind Maßnahmen in 5 Bereichen: Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die Gewährleistung zur breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft
  • Antragstellung:

Informationen folgen

Horizont Europa

Das Programm läuft bis 2027.

Horizont Europa ist das Nachfolgeprojekt von Horizont 2020. Das Programm läuft von 2021-2027 mit einem Gesamtbudget von 95,5 Mrd. Euro. Es fördert Investitionen in KI, Software, Robotik, fortgeschrittene und nachhaltige Werkstoffe kreislauforientierter, Co2-emissionsarme sowie saubere Industrie und mehr.

Bitte beachten Sie: Sie können über unsere Webseite nicht die oben aufgeführten Fördergelder und -Maßnahmen beantragen. Die Antragstellung für die Förderungen erfolgt ausschließlich über die verlinkten Seiten.

Text & Redaktion: Christel Schmuck, Angelika Grüttner

Quellen:

  • https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html
  • https://germandigitaltechnologies.de/national-programs-and-initiatives/test-and-transfer
  • https://www.hamburger-software.de/blog/foerdermittel-fuer-digitalisierung-in-kmu/
  • https://www.bvmw.de/themen/mittelstand/expertenkreis-foerderprogramme/foerderprogramme-nach-kategorien/digitalisierung/

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