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Digitale Barrierefreiheit wird zur Pflicht: Was Unternehmen ab Juni 2025 beachten müssen 

Ab Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein. Was das für Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.
Barrierefreiheit wird zur Pflicht: Was Unternehmen ab Juni 2025 beachten müssen

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz fordert, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden, um Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen den Zugang zu erleichtern. Dies betrifft viele mittelständische Unternehmen, vor allem jene, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Doch was bedeutet das konkret in der Umsetzung?

Warum das BFSG für alle Unternehmen wichtig ist

Das BFSG betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen, die auf den ersten Blick möglicherweise nicht denken, dass sie von den Regelungen betroffen sind. Die Anforderungen umfassen nicht nur bestimmte Produkte, sondern auch Dienstleistungen wie Online-ShopsWebseiten, Apps und andere digitale Schnittstellen. Diese müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – sei es visuell, auditiv oder motorisch – oder Altersklassen problemlos darauf zugreifen können.

Achtung: Auch kleinere digitale Angebote, wie Online-Shops und mobile Anwendungen, fallen unter die Regelungen des BFSG. Eine genaue Überprüfung ist daher unerlässlich, um mögliche Lücken zu identifizieren.

Für viele Unternehmen kann das eine Herausforderung sein, insbesondere wenn digitale Barrierefreiheit bisher kein Thema war. Doch genau hier liegt auch die Chance: Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur rechtliche Vorgaben einhalten, sondern sich auch neue Zielgruppen erschließen und das eigene Image als verantwortungsvolles Unternehmen stärken. Von barrierefreien Angeboten profitieren alle Nutzenden, da eine verbesserte Nutzererfahrung zu einer höheren Zufriedenheit führt.

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat weitreichende Auswirkungen auf viele Bereiche des digitalen und physischen Marktes. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit umfassend erfüllt werden, definiert das Gesetz klar, welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind. Dies betrifft sowohl technische Geräte als auch verschiedene digitale und Dienstleistungen, die für Verbraucher zugänglich gemacht werden müssen. Die nachfolgende Liste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Produkte und Dienstleistungen unter die Barrierefreiheitsregelungen fallen und wie diese konkret umgesetzt werden müssen:

Produkte:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Dienstleistungen:

  • Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
  • Elemente der Personenbeförderungsdienste wie Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste
  • Bankdienstleistungen
  • E-Book-Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools). Das heißt, Webshops und Apps sind auf jeden Fall betroffen.

Eine Auflistung aller Produkte und Dienstleistungen können Sie im Bundesgesetzblatt nachlesen.

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Das BFSG verlangt, dass digitale Angebote und Produkte barrierefrei nutzbar sind. Doch was heißt das konkret?

  • Webseiten: Eine barrierefreie Webseite muss klar strukturiert sein, und Text-Inhalte sollten leicht lesbar sowie für Vorlesesoftware geeignet sein.
  • Apps: Ähnlich wie bei Webseiten müssen auch mobile Anwendungen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern bedienbar sind.
  • Digitale Produkte: Zum Beispiel müssen Self-Service-Terminals oder Automaten in Geschäften für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zugänglich sein.
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Das Mittelstand-Digital Zentrum Berlin hat bereits hilfreiche Inhalte veröffentlicht, die Sie bei der Umsetzung unterstützen. Schauen Sie sich hier das Video zur barrierefreien Website an.

Fristen und Übergangsregelungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft, und ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich rechtzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen sollten, um mögliche Sanktionen und Bußgelder zu vermeiden.

Es gibt jedoch Übergangsregelungen, die es ermöglichen, sich schrittweise anzupassen. So müssen einige Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllen. Diese Regelungen sind in § 38 BFSG detailliert beschrieben. Beispielsweise gibt es für bestimmte Dienstleistungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Für Selbstbedienungsterminals, wie Geldautomaten oder Check-In-Automaten, gilt eine längere Übergangsfrist von 15 Jahren.

Obwohl diese Fristen Flexibilität bieten, ist es ratsam, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung zu beginnen. Eine frühzeitige Anpassung hilft nicht nur, rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch, die Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit Ihrer digitalen Angebote zu verbessern.

Für Unternehmen, die sich auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorbereiten möchten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese nützlichen Leitlinien veröffentlicht.

Diese Leitlinien beantworten viele wichtige Fragen zum Gesetz, wie etwa die Kriterien, die bestimmen, ob ein Unternehmen betroffen ist, und welche Konsequenzen drohen, wenn die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt werden. Die „Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ bieten eine verständliche Erklärung des Gesetzes und enthalten praktische Beispiele, die dabei helfen, die Anforderungen besser nachzuvollziehen. Besonders für Kleinstunternehmen sind diese Richtlinien eine wertvolle Ressource, da sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erläutern, sondern auch aufzeigen, wie Barrierefreiheit als Investition in die Zukunft betrachtet werden kann.

Prüfung und Umsetzung der Barrierefreiheit Ihrer digitalen Produkte 

Die gute Nachricht: Es gibt bereits zahlreiche Werkzeuge und Hilfsmittel, die Unternehmen dabei unterstützen, die Vorgaben des BFSG zu erfüllen. Auch Unternehmen, die sich bis jetzt noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben, können mit einfachen Mitteln ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.

Schritt 1: Webseiten auf Barrierefreiheit prüfen

Nutzen Sie Tools, die Ihre Webseite auf Barrierefreiheit testen. Diese Programme zeigen Schwachstellen auf und geben konkrete Verbesserungsvorschläge. Kostenlose Tools wie wave.webaim.org oder barrierefreies.design sind ein guter Einstiegspunkt. Weitere Tools finden Sie in unserem umfangreichen Leitfaden.

Schritt 2: Prioritäten setzen und schrittweise Anpassung

Konzentrieren Sie sich zunächst auf die wichtigsten Bereiche Ihrer Online-Präsenz, wie die Startseite und zentrale Funktionen Ihres Webshops. Wichtig sind klare Strukturen, ausreichende Kontraste und alternative Texte für Bilder.

Schritt 3: Schulung der Mitarbeitenden

Schulungen zum Thema Barrierefreiheit helfen, Bewusstsein im Unternehmen zu schaffen. So stellen Sie sicher, dass zukünftige digitale Projekte von Anfang an barrierefrei geplant werden.

Schritt 4: Unterstützung von Expert:innen

Wenn das Thema Neuland für Sie ist, lohnt sich die Unterstützung durch Expert:innen. Das Mittelstand-Digital Zentrum Berlin bietet speziell für Unternehmen nützliche Checklisten und Leitfäden zur Umsetzung der Anforderungen

Tipp: Laden Sie unsere kostenlose Checkliste zur barrierefreien Website-Gestaltung herunter und gehen Sie Schritt für Schritt durch, was Sie beachten müssen.

Fazit: Jetzt handeln, um 2025 digital Barrierefrei zu sein

Die Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Es bietet mittelständischen Unternehmen die Chance, ihre digitalen Angebote inklusiver zu gestalten und zusätzlich neue Zielgruppen zu erreichen. Auch wenn die Umsetzung anfangs komplex wirken mag, gibt es viele Hilfestellungen, die den Prozess vereinfachen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung, nutzen Sie Tools und Expertentipps – und machen Sie Ihr Unternehmen fit für 2025.

Tipp: Wir haben für Sie einen umfangreichen Leitfaden mit Tipps und Tools für eine barrierefreie Website zusammengestellt. Und auf unserer Veranstaltungsseite bieten wir regelmäßig thematisch passende Webinare & Workshops an – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Text: Alexander Krug

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