Das Förderprogramm go-digital wird um drei weitere Jahre bis Ende 2024 verlängert. Wir geben einen Überblick:
- Was genau ist go-digital?
- Was ist neu?
- Was wird gefördert?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Wer kann die Förderung beantragen?
- Wie wird der Förderantrag gestellt?
- Wie können sich neue Berater:innen autorisieren lassen?
- Noch Fragen? Hier finden Sie Hilfe
Was genau ist go-digital?
go-digital ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung finanziell unterstützt. Gefördert werden verschiedene Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen von autorisierten Dienstleistungsunternehmen.
Das Förderprogramm existiert bereits seit einigen Jahren und ist jetzt durch eine neue Förderrichtlinie verlängert und angepasst worden. Die neue Richtlinie gilt vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 und ersetzt die bisherige.
Das besondere an go-digital ist, dass die Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung durch autorisierte Beratungsunternehmen gefördert werden.
Das bedeutet konkret:
Kleine und mittlere Unternehmen beantragen diese Förderung nicht eigenständig, sondern wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Gemeinsam mit diesem Unternehmen entwickeln sie Beispielsweise eine individuelle Digitalisierungsstrategie für ihr Unternehmen und implementieren diese. 50 Prozent der Kosten für diese Beratungs- und Umsetzungsleistung können durch go-digital gefördert werden. Das Beratungsunternehmen übernimmt den gesamten Verwaltungsaufwand im Förderprozess und reicht alle Anträge und Abrechnungen beim Ministerium ein.
Eine Liste der autorisierten Beratungsunternehmen finden Sie auf der Website des BMWi:
- zur Liste der go-digital Beratungsunternehmen
- Hier erfahren Sie, wie Sie selbst ein Beratungsunternehmen werden.
Was ist neu?
Die aktualisierte Förderrichtlinie bietet nun fünf statt bisher drei Fördervarianten. Neu sind die beiden Module “Digitalisierungsstrategie” und “go-data”. Ersteres legt den Fokus auf die Entwicklung einer umfassenden und nachhaltigen Digitalisierungsstrategie von Unternehmen. Im go-data Modul sollen KMU befähigt werden, sich an der neuen Datenökonomie aktiv zu beteiligen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm gliedert sich in 5 Module, die miteinander kombiniert werden können.
Wichtig: Egal, welches Modul bzw. welche Modulkombination Sie wählen, es müssen IMMER mindestens zwei Tagewerke zum Thema IT-Sicherheit vereinbart werden. Ist das Beratungsunternehmen nicht für das Modul „IT-Sicherheit“ autorisiert, kann diese Leistung durch ein drittes autorisiertes Unternehmen erfolgen.
Modul 1 „Digitalisierungsstrategie“
Gefördert wird in diesem Modul die Erstellung neuer und die Verbesserung bereits bestehender unternehmensspezifischer Digitalisierungsstrategien. Eine solche Strategie hat zum Ziel, neue Geschäftsprozesse zu entwickeln oder die aktuellen Geschäftsprozesse und/oder das Geschäftsmodell zu modernisieren und zu digitalisieren.
Eine Digitalisierungsstrategie beinhaltet neben Fragen zur Machbarkeit und Risikoeinschätzung insbesondere auch die Bedürfnisse der Kunden des begünstigten Unternehmens.
Wichtig: Die Beratung darf nicht auf die Einführung eines spezifischen Produktes ausgerichtet sein.
Modul 2 „Verbesserung des IT-Schutzniveaus“
In diesem Modul werden alle Maßnahmen gefördert, die der verbesserten IT-Sicherheit im Unternehmen dienlich sind. Zunächst führt das beratende Unternehmen eine Risiko- und Sicherheitsanalyse durch und bewertet mögliche Schwachstellen der IT-Sicherheit in den betrieblichen Abläufen und Geschäftsprozessen. Aufbauend auf dieser Analyse werden Maßnahmen ergriffen, welche die anerkannten Schutzzielen wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit im Unternehmen verbessern.
Praxisbeispiel: Verbesserung der IT-Sicherheit durch die Einführung eines zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems.
Modul 3 „Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse“
Hier besteht die Zielsetzung in Unternehmensabläufen, die digital sicher und möglichst medienbruchfrei mithilfe entsprechender E-Business-Software abgebildet werden können. Gefördert wird sowohl die Konzeptionierung als auch die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Neben der ganzheitlichen Beratung und Umsetzung ist es auch möglich, sich auf Teilprozesse zu fokussieren.
Praxisbeispiele: Digitalisierung des Auftragsmanagements durch Online-Terminverwaltung, Einführung eines Datenanalyse-Systems zur Optimierung eines Online-Shops, Infrastruktur zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
Modul 4 „Steigerung der Datenkompetenz (neues „go-data“ Modul)“
Förderfähig sind in diesem Modul Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die Unternehmen dabei helfen, Daten ökonomisch besser zu nutzen. Ziel ist, Unternehmen zur aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie zu befähigen. Wo sinnvoll, soll die künftige Integration von Künstlicher Intelligenz in den Prozessen mitgedacht und das Unternehmen für diese Optionen sensibilisiert werden.
Modul 5 „Digitale Markterschließung“
Dieses Modul umfasst Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen für professionelle Online-Marketing-Maßnahmen. Um den Umsatz zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen kann beispielsweise die Website des Unternehmens professionalisiert oder Werbung in den sozialen Medien geschalten werden.
Ausgeschlossen sind die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Webseite.
Wie hoch ist die Förderung?
Im Rahmen von go-digital werden 50 Prozent der Netto-Kosten für die Beratertage bezuschusst. Maximal möglich sind 30 Tagessätze, die auf ein oder mehrere Module verteilt werden können.
Der Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro wird mit 50 Prozent gefördert. Sollten Sie dritte hinzuziehen, z.B. für die zwingend notwendigen Beratungen zur IT-Sicherheit, ist ebenfalls dieser maximale Tagessatz anzuwenden. Die Tagessätze von Beratern und Sachverständigen dürfen sich unterscheiden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt werden, auf die folgende Kriterien zutreffen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
- weniger als 100 Mitarbeitende
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Beantragt wird die Förderung nicht vom begünstigten Unternehmen, sondern vom Beratungsunternehmen, das den Antrag für das Unternehmen einreicht.
Wichtig: Das Beratungsunternehmen muss den Antrag auf Zuwendung VOR Beginn der Beratung stellen. Vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden.
Wie wird der Förderantrag gestellt?
Die go-digital Förderung wird von Ihrem Beratungsunternehmen beantragt.
Der Projektantrag wird elektronisch gestellt und muss anschließend rechtsverbindlich digital signiert an den Projektträger EURONORM GmbH gesendet werden.
Wie können sich neue Berater:innen autorisieren lassen?
Vom 01. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 können Beratungsunternehmen Anträge auf Neu- und Nachautorisierungen stellen. Unternehmen, die bereits 2021 autorisiert waren, bleiben dies bis zum 31. Dezember 2022 in den bisher bestätigten Modulen automatisch.
Weitere Informationen:
Voraussetzungen für die Autorisierung
Um sich als Beratungsunternehmen autorisieren zu lassen, muss Ihr rechtlich selbstständiges Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
- mindestens 2 sozialversicherungspflichtige Angestellte
- wirtschaftliche Stabilität für die letzten 3 Jahre
- Mindestumsatz von 55.000 Euro im Vorjahr
- fachliche Expertise in den gewählten Modulen (Nachweispflicht: 3 Referenzprojekte pro Modul)
- konkrete Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiter:innen
- Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen und Informationsveranstaltungen des Förderprogramms
- Umsetzung der Projekte im Zeitraum von 6 Monaten
- Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wichtig: Damit für die zu beratenden Unternehmen die beste und wirtschaftlichste Lösung gefunden wird, müssen Beratungsunternehmen die hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutrale Beratung garantieren.
Noch Fragen? Hier finden Sie Hilfe:
Für Ihre Fragen zur Förderung wurden eine Hotline und eine E-Mail-Adresse eingerichtet:
- 030 97003-333 (montags bis freitags 9:00 – 17:00 Uhr)
- go-digital@euronorm.de
Text: Christel Schmuck