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Leitfaden zur Kennzeichnung von KI-generierten Texten und Bildern

Ob Bild, Text oder Video: Immer häufiger entstehen Inhalte mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Doch wann müssen Unternehmen und Kreative darauf hinweisen, dass eine KI mitgewirkt hat? Unser Leitfaden gibt einen Überblick über aktuelle rechtliche Vorgaben, die Anforderungen der großen Plattformen und dem EU-AI-Act. Wir erklären, mit welchen Kennzeichnung Sie Ihre Inhalte transparent und rechtssicher veröffentlichen können.
Bilder Blogbeitrag KI generierte Inhalte

Muss man KI generierte Inhalte kennzeichnen?

Gleich vorweg: Dieser Text ist eine Gemeinschaftsarbeit. Ich, die menschliche Autorin, habe den Text mit freundlicher KI-Unterstützung (ChatGPT und Microsoft Copilot) erstellt. Die beiden Tools haben mir zum Beispiel dabei geholfen, eine ansprechende Überschrift zu formulieren, passende Fragestellungen zu finden, die Rechtschreibung zu überprüfen und ja, auch ganze Absätze zu formulieren.

Sie wissen jetzt also Bescheid. Und mit Sicherheit ist dies nicht der erste Text, den Sie lesen, der mit oder ohne Ihr Wissen teilweise oder komplett durch eine KI erstellt wurde. Aber hätte ich Ihnen diese Information überhaupt mitteilen müssen? Genau darum geht es in diesem Beitrag.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Juli 2024 veröffentlicht und im September 2025 überarbeitet. Ich habe das Feedback unserer Leser:innen und konkrete Fragen zur Kennzeichnung von Texten und Bildern eingebaut. Vielen Dank und viel Spaß beim lesen!

Disclaimer: Alle Inhalte in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Bitte beachten Sie dennoch: Wir dürfen keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Für Spezialfälle oder konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an eine juristische Beratung.

KI-generierte Texte

Muss ich Texte, die von einer KI erstellt wurden, als solche kennzeichnen?

Meine beiden Co-Autoren sind sich einig: Ich MUSS laut ChatGPT und Copilot nicht darauf hinweisen, dass Sie mir bei der Erstellung der Texte unter die Arme gegriffen haben. Beide Tools weisen jedoch darauf hin, dass ich alle Fakten prüfen soll. Außerdem wird aus Transparenzgründen von beiden Tools empfohlen, auf die Unterstützung durch KI hinzuweisen. Vorbildlich!

Aber sagen die Tools hier die Wahrheit?

Ja. Wenn Sie die KI nutzen, um Texte zu erstellen, müssen Sie dies als Nutzer:in nicht zwangsläufig kennzeichnen. Der AI Act regelt, welche KI-generierten Texte und Bilder als solche eindeutig gekennzeichnet werden müssen (mehr dazu weiter unten im Text).

Wann muss ich KI-generierte Texte Kennzeichnen?

Wenn Sie einen KI-generierten Text ungeprüft veröffentlichen ist eine Kennzeichnung erforderlich.

Wird der Text jedoch redaktionell überarbeitet und durch menschliche Kontrolle geprüft, besteht aktuell keine Pflicht zur Kennzeichnung.

Kein Urheberrecht für KI-generierte Texte

Und jetzt die schlechte Nachricht: Leider sind Ihre KI-generierten Texte und Bilder nicht durch das Urheberrecht geschützt. Denn eine Künstliche Intelligenz kann nicht als Urheber von Werken gelten, da dies ausschließlich menschlichen Schöpfer:innen vorbehalten ist. Selbst der Mensch, der die KI mittels eines Prompts dazu auffordert, einen Text zu erstellen, wird nicht automatisch zum Urheber des resultierenden Produkts.

Ein Inhalt ist nach § 2 Abs. 2 UrhG nur urheberrechtlich geschützt, wenn eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. 

Dies führt dazu, dass KI-generierte Texte (und Bilder) uneingeschränkt kopiert und erneut veröffentlicht werden dürfen. Diese Regelung könnte insbesondere für PR- oder Werbeagenturen problematisch sein, die künstliche Intelligenz nutzen, um maßgeschneiderten Content zu generieren. Diese Agenturen müssen damit rechnen, dass ihre kreativen Schöpfungen durch Dritte ohne rechtliche Konsequenzen reproduziert werden dürfen.

KI-generierte Bilder

Welchen Vorteil haben KI-generierte Bilder?

Vor allem die Kolleginnen und Kollegen im Marketing kennen es: Wenn es darum geht Blogartikel, Kampagnen oder Social-Media-Beiträge zu illustrieren, hat man im eigenen Archiv nicht immer die passenden Bilder parat. Also werden die üblichen Bilddatenbanken nach geeignetem Material durchforstet. Doch leider zeigt sich schnell: Die Auswahl ist begrenzt und oft sehr einseitig. Schnell entwickelt man ein Auge für die Stockbilder und entdeckt sie bald überall: auf anderen Websites, in den Social-Media-Kanälen, auf Flyern oder digitalen Anzeigen.

Und genau hier liegt ein großer Vorteil von KI-generierten Bildern: Die Technologie ermöglicht die schnelle Erstellung hochwertiger visueller Inhalte für verschiedene Anwendungen, von Marketing über Design bis hin zur Filmproduktion. Und das Beste daran: Die Inhalte sind einzigartig und mit dem richtigen Tool und Prompt können Sie qualitative und kreative Inhalte erzeugen.

Tipp: Wie Sie das Beste aus den KI-Tools herausholen, erklärt Ihnen unser Artikel: So schreiben Sie perfekte Prompts für ChatGPT & Co. für bessere Bilder und Texte!

Kennzeichnungspflichtig: KI-generierter Bilder

Muss ich KI-generiert Bilder immer kennzeichnen?

Nein.

Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Bildern.

Sie dürfen KI-Bilder also beispielsweise auf Ihrer Website verwenden, ohne sie explizit als KI-generiert zu kennzeichnen.

Allerdings könnten bestehende Regelungen zum Verbraucher:innenschutz und zur Irreführung möglicherweise Anwendung finden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Besonders bei sogenannten Deepfakes (also realistisch manipulierten Bildern oder Videos von Personen) ist eine Kennzeichnung verpflichtend. Solche Inhalte können täuschend echt wirken und unterliegen daher strengeren rechtlichen und ethischen Anforderungen.

Achtung: Es gelten andere Regeln für „Deepfakes“ und manipulierte Bilder

Deepfakes an sich sind nicht zwangsläufig illegal. Jedoch könnte die Erstellung von Deepfakes, die eine bestimmte Person betreffen, gegen deren Recht am eigenen Bild, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Urheberrecht verstoßen. Zudem könnten Handlungen wie Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede im Zusammenhang mit einem Deepfake vorliegen.

Wichtig: Der AI Act gibt zu Deepfakes vor: Diese müssen künftig als solche eindeutig gekennzeichnet werden.

Kurze Erklärung zu Deepfakes

Deepfakes sind manipulierte Medieninhalte, die mithilfe von KI-Technologien erstellt werden. Diese Techniken ermöglichen es, Gesichter und Stimmen in Videos oder Bildern so zu verändern, dass sie täuschend echt wirken. Deepfakes können für verschiedene Zwecke verwendet werden, von kreativen Projekten bis hin zu betrügerischen Aktivitäten. Die Sorge um Deepfakes liegt oft in der potenziellen Täuschung und den damit verbundenen ethischen und rechtlichen Fragen.

Wann ist eine Kennzeichnung von KI-Bildern erforderlich?

Es gibt zwei zentrale Fälle, in denen eine Kennzeichnung notwendig sein kann:

  1. Redaktionelle Vorgaben von Plattformen oder Medienhäusern
    Magazine, Tageszeitungen oder Social-Media-Plattformen können eigene Richtlinien zur Kennzeichnung von KI-Inhalten festlegen. Als Mitarbeitende:r oder Nutzer:in sind Sie verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.
  2. Lizenzbedingungen des KI-Anbieters
    Manche KI-Tools verlangen in ihren Nutzungsbedingungen eine Kennzeichnung der generierten Inhalte. Ein Blick in die Lizenzvereinbarung oder AGB des jeweiligen Anbieters schafft hier Klarheit.

Werden die KI-generierten Bilder durch das Urheberrecht geschützt?

Nein. Im Allgemeinen genießen KI-generierte Bilder kein Urheberrechtsschutz in Deutschland. Dies liegt daran, dass gemäß dem deutschen Urheberrechtsgesetz nur Werke, die als persönliche geistige Schöpfungen gelten, entsprechenden Schutz erhalten.

Unter welchen Umständen können KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt sein?

Obwohl KI-generierte Bilder in der Regel nicht dem klassischen Urheberrecht unterliegen kann sich dies ändern, wenn ein Mensch das Bild in erheblichem Maße bearbeitet oder kreativ weiterentwickelt.

Das bedeutet: Wird das Ausgangsbild der KI durch manuelle Eingriffe deutlich verändert und entsteht daraus ein neues, individuelles Werk, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Urheberrecht geltend gemacht werden. Entscheidend ist dabei der kreative Beitrag des Menschen.

Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Bearbeitungsschritte und speichern Sie einen Vorher-Nachher-Vergleich. So können Sie im Zweifel nachweisen, dass ein neues Werk entstanden ist.

Darf ich KI-generierte Bilder von anderen einfach verwenden?

Grundsätzlich ja – aber mit Einschränkungen.

KI-generierte Bilder gelten rechtlich nicht als „Werk“ im Sinne des Urheberrechts. Sie dürfen daher grundsätzlich frei verwendet werden. Einschränkungen kann es geben, wenn das KI Bild eine Reale Person zeigt oder Marken darstellt. Auch wenn das Bild einem bestehenden Werk stark ähnelt, kann es zu rechtlichen Problemen kommen.

Tipp: Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen des KI-Tools, dass Sie verwenden.  

Was, wenn ich mein Logo mit einer KI erstelle – ist das dann überhaupt geschützt?

Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Tools, mit denen man KI-Logos in Minuten generieren kann.

Wichtig: Ob Sie das generierte Logo dann uneingeschränkt nutzen dürfen, hängt stark davon ab, was die Nutzungsbedingungen (Terms of Service, Lizenzbedingungen) des KI-Tools vorsehen. Einige Tools gewähren Nutzungsrechte, die kommerzielle Verwertung erlauben (z. B. Verkauf, Werbung, Print etc.), andere schränken dies ein oder verlangen zusätzliche Lizenzfreigaben.

Und ist mein KI-Logo geschützt?

Hier ist zwischen Urheberrecht und Markenrecht zu Unterscheiden:

  • Urheberrecht: Hier gilt ebenfalls: Entsteht das Logo vollständig automatisiert durch ein KI-Tool, genießt es keinen Urheberrechtsschutz. Erst wenn Sie das KI-generierte Logo entscheidend Verändern, kann ein Schutz wirksam werden.
  • Markenrechtlich kommt es nicht auf die Entstehungsart an: Entscheidend ist, dass das Zeichen unterscheidungskräftig ist und keine älteren Rechte verletzt. Sie können ein KI-generiertes Logo daher ganz normal als Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder der EUIPO anmelden. Der Marken­schutz greift, sobald die Eintragung erfolgt – unabhängig davon, ob eine KI bei der Gestaltung geholfen hat.

Wichtig: Prüfen Sie vor der Verwendung, ob in Ihrem KI-Logo Elemente enthalten sind, die die Rechte Dritter verletzen könnten (z. B. geschützte Schrift- oder Bildbestandteile).

Wie kennzeichnet man KI generierte Bilder?

Ein KI-generiertes Bild.
Ein KI-generiertes Bild. Tool: Adobe Firefly.

Aus Transparenzgründen kann es auch heute schon sinnvoll sein, Ihre KI-generierten Bilder zu kennzeichnen. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Textliche Hinweise: Fügen Sie einen klar verständlichen Text hinzu, der darauf hinweist, dass das vorliegende Bild mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert wurde. Dies könnte beispielsweise im Bildtitel oder in der Bildunterschrift erfolgen.
  • Wasserzeichen: Ein unaufdringliches Wasserzeichen auf dem Bild selbst kann eine visuelle Kennzeichnung bieten.
  • Metadaten integrieren die Informationen über die Generierungsmethode in die Metadaten des Bildes. Diese können von Anwendungen und Plattformen genutzt werden, um automatisch auf die KI-Generierung hinzuweisen.
  • Beschreibung in Begleittexten: Erläutern Sie  in Begleittexten oder Beschreibungen, dass es sich um ein KI-generiertes Bild handelt. Dies kann beispielsweise in Blogposts, Marketingmaterialien oder Online-Galerien erfolgen.
  • Dedizierte Kennzeichnung auf Plattformen: Wenn Sie KI-generierte Bilder auf Social-Media-Plattformen teilen, könnten Sie spezielle Hashtags wie „#KIgeneriert“ oder „#GenerativeKunst“ verwenden, um die Herkunft zu verdeutlichen.

Kennzeichnung von KI-Inhalten auf Social Media

KI-generiertes Bild von einem Mädchen, dass in einem Wald ein Selfi macht.
KI-generiertes Bild von einem Mädchen, das in einem Wald ein Selfi macht.

Ist die Kennzeichnung von KI-Bildern auf Social Media: Pflicht?

Die Plattformen haben in den letzten Monaten ihre Regeln dazu deutlich verschärft:

Die Plattformen wollen eine Kennzeichnungen und bauen technische Systeme, um sie durchzusetzen. Ob Kennzeichnung Pflicht ist, hängt von der Plattform und vom Kontext ab:

  • TikTok verlangt aktiv, dass Ersteller:innen AI-generierte Inhalte mit realistischem Aussehen/Ton kennzeichnen. Zusätzlich setzt TikTok auf Content Credentials (C2PA) und beginnt, KI-Generierten Content von anderen Plattformen automatisch zu markieren. TikTok macht also mehrere Dinge zugleich: es fordert Selbstkennzeichnung für bestimmte, realistisch wirkende Inhalte und ergänzt das durch plattformseitige automatische Labels.
  • Meta — Instagram & Facebook: Meta hat das „AI info/Made with AI“-Label eingeführt. Die Plattform zeigt Labels automatisch, wenn KI-generierte Inhalte erkannt werden. Zugleich gibt es eine Option für Creators, Inhalte beim Upload als AI-generiert zu kennzeichnen.

    Für Werbeanzeigen, vor allem zu politischen oder gesellschaftlichen Themen, gelten strengere Offenlegungspflichten; Meta verlangt hier explizite Angaben zu digital erzeugten/änderten Bildern, Videos oder Audio. Praktisch heißt das: Meta möchte transparente Kennzeichnung (gewünscht), fordert sie in regulierten/Ads-Kontexten und markiert automatisch, wenn es erkannt wird.
  • LinkedIn: Es gibt derzeit kein offizielles LinkedIn-Statement, das ausdrücklich sagt, dass alle KI-generierten Inhalte (Bilder, Videos etc.) in Deutschland mit einem sichtbaren Label gekennzeichnet werden müssen. Was verfügbar ist, sind technische Standards wie C2PA/Content Credentials, die Herkunfts- und Bearbeitungsinformationen ermöglichen, wenn diese Metadaten vorhanden sind.

Rechtliche Grundlage: Der EU AI Act

Was ist der EU AI Act?

Das Europäische Parlament hat mit dem AI Act das weltweit erste Gesetz zur staatlichen Regulierung von Künstlicher Intelligenz beschlossen. Es regelt, wofür KI in der EU verwendet werden darf und unter welchen Bedingungen.

Der AI Act kategorisiert KI-Anwendungen in drei Risikoklassen:

  1. Hohes Risiko: KI-Systeme, die als „Hochrisiko-Anwendungen“ identifiziert wurden sind solche, die in sensiblen Bereichen eingesetzt werden, die das Leben, die Gesundheit, Bildungschancen, Sicherheit von Produkten, Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung, Migrationskontrolle und demokratische Prozesse beeinflussen können.
    Bevor solche Systeme auf den Markt kommen, müssen sie umfassende Risikobewertungen, hohe Datenqualität, Aktivitätsprotokollierung, detaillierte Dokumentation, klare Nutzerinformationen, menschliche Aufsicht und hohe Robustheit und Genauigkeit aufweisen.
  2. Begrenztes Risiko: bezieht sich auf die potenziellen Gefahren, die mit unzureichender Transparenz bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) einhergehen. Das KI-Gesetz führt spezifische Transparenzverpflichtungen ein, um sicherzustellen, dass Menschen bei Bedarf informiert werden und Vertrauen in KI-Systeme entwickeln können.

    Beispielsweise sollten Nutzerinnen und Nutzer beim Einsatz von KI-Systemen wie Chatbots darauf hingewiesen werden, dass sie mit einer Maschine interagieren. Dadurch können sie eine informierte Entscheidung darüber treffen, ob sie die Interaktion fortsetzen oder abbrechen möchten. Anbieter müssen außerdem sicherstellen, dass KI-generierte Inhalte als solche erkennbar sind. Dies gilt auch für KI-generierten Text, der dazu dient, die Öffentlichkeit über wichtige Themen zu informieren. Audio- und Videoinhalte, die Deepfakes darstellen, müssen ebenfalls als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden.
  3. Minimales oder kein Risiko: Das KI-Gesetz gestattet die unbeschränkte Verwendung von KI mit geringem oder keinem Risiko. Hierzu zählen Anwendungen wie KI-unterstützte Videospiele oder Spamfilter. Die überwiegende Mehrheit der aktuell in der EU eingesetzten KI-Systeme fällt in diese Kategorie.

Kennzeichnung von KI-generierten Bildern und Texten nach dem EU AI Act

Der EU AI Act regelt in Artikel 50 die Transparenzverpflichtungen für Anbieter:innen und Nutzer:innen von bestimmten KI-Systemen und GPAI-Modellen. Zu KI-generierten Bildern und Texten finden sich die folgende Passagen:

„Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“

und

„Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde.“ 

„Diese Verpflichtung gilt nicht, […], wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“

Die genannten Passagen des EU AI Act haben wesentliche Auswirkungen auf Nutzer:innen von generativen KI-Anwendungen. Sie betonen die Bedeutung von Transparenz und Verantwortlichkeit beim Einsatz solcher Systeme:

  • Transparenz bei Deep Fakes: Nutzende müssen offenlegen, wenn Inhalte durch KI erzeugt oder manipuliert wurden, insbesondere wenn es sich um Deep Fakes handelt. Dies soll sicherstellen, dass die Empfänger der Inhalte über deren künstliche Herkunft informiert sind und Täuschungen vermieden werden.
  • Offenlegung bei KI-generierten Texten: Wenn Texte, die von KI-Systemen generiert oder manipuliert wurden, veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über wichtige Angelegenheiten zu informieren, muss ebenfalls offenbart werden, dass diese Texte künstlich erstellt wurden. Dies dient der Wahrung der Integrität von Informationen und der Vermeidung von Desinformation.

    Die wichtigste Einschränkung: Wenn Sie sicherstellen, dass die Texte durch Personen überprüft werden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt, müssen KI-generierte Texte  nach dem AI-Act künftig wahrscheinlich nicht gekennzeichnet werden.

Diese Punkte zielen darauf ab, das Vertrauen in KI-Systeme zu stärken und gleichzeitig die Nutzer:innen und die breite Öffentlichkeit vor potenziellen Missbräuchen oder Irreführungen durch KI-generierte Inhalte zu schützen. Es ist wichtig, dass sowohl Anbietende als auch Nutzende von KI-Anwendungen sich dieser Verpflichtungen bewusst sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Compliance zu gewährleisten.

Der AI Act sieht außerdem vor, dass KI-generierte Texte, Bilder, Videos oder Audiodateien durch die Anbieter der KI technisch gekennzeichnet werden müssen (z. B. durch ein Wasserzeichen). Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag „AI Act beschlossen: Das müssen Unternehmen jetzt wissen„.

Fazit: Pflicht zur Kennzeichnung besteht nicht generell

Auch wenn es aktuell keine allgemeine Pflicht gibt, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen, lohnt sich Transparenz.

Unser Leitfaden zeigt außerdem, dass die großen Social-Media-Plattformen wie LinkedIn, YouTube und TikTok zunehmend auf Kennzeichnung setzen, um Vertrauen zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.

Besonders bei Inhalten mit öffentlichem Interesse wird eine Prüfung der Inhalte und ggf. eine klare Kennzeichnung empfohlen. Zudem schützt eine freiwillige Offenlegung davor, dass Inhalte missverstanden oder fälschlich als rein menschlich erstellt wahrgenommen werden.


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