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Neustart Digitalprämie Berlin: Förderung für Unternehmen und Soloselbständige

Sichern Sie sich bis zu 17.000 € Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen: Seit dem 15. August 2022 kann die Digitalprämie wieder von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbständigen mit sitz in Berlin beantragt werden.
Neustart Digitalprämie Berlin ab August 2022

Bei der Förderung „Digitalprämie Berlin“ handelt es sich um Zuschüsse für die Digitalisierung von Unternehmen und Soloselbständige mit Sitz in Berlin. Konkret hat die Förderung das Ziel, Digitalisierungsprozesse sowie die IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbstständigen voranzubringen und so die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen des Wirtschaftsstandortes Berlin zu steigern. Das Förderprogramm wurde jetzt neu aufgelegt und die Antragstellung ist wieder möglich.

Nutzen Sie die Chance: Die Antragstellung ist seit dem 15. August 2022 wieder möglich.

Unternehmen, die bereits eine Förderung durch die Digitalprämie erhalten haben, können diese leider NICHT erneut beantragen.

Wer kann die Digitalprämie Berlin beantragen?

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In unserem Video erklären wir gemeinsam mit der Digitalagentur Berlin, was Sie über die Förderung wissen müssen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) sowie hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige.

Als Berliner KMU gelten Unternehmen:

  • mit max. 249 Beschäftigten;
  • mit einem max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro;
  • deren Bilanzsumme nicht höher ist als 43 Mio. Euro pro Jahr;
  • mit einem Haupt- oder Betriebssitz, der gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldet ist.

Der Stichtag für die genannten Merkmale ist jeweils der 31. Dezember 2021. Das bedeutet, auch die Gründung muss vor dem 31.12.2021 erfolgt sein.

Antragsberechtige Soloselbstständige und Freiberufler sind Personen:

  • die diese Tätigkeit im Hauptberuf und alleine ausüben (d.h. ohne angestellte Beschäftigte und mit mindestens 27.000 Euro Einkommen pro Jahr aus dieser Tätigkeit).
  • deren selbstständige Tätigkeit im Land Berlin zu versteuern ist.

Auch hier gilt als Stichtag der 31. Dezember 2021.

Alle Einzelheiten zur Förderung können Sie auch aus der offiziellen Förderrichtlinie entnehmen.

Was genau wird mit der Digitalprämie gefördert?

Bezuschusst werden Investitionen in:

1. Hardware und Software zur digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen wie zum Beispiel:

  • die Anschaffung eines digitalen Warenwirtschaftssystems
  • ein digitales Kassensystem
  • die Anschaffung einer Betriebsbezogenen Internet-of-things-Plattform (IoT)
  • Digitale Lohnbuchhaltung
  • Customer Relationship Managementsystem (CRM)
  • 3D-Drucksystem

2. Die Anschaffung von Hardware und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen wie zum Beispiel:

  • ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
  • IT-Sicherheitsinfrastruktur
  • Digitale Datenlagerung und -sicherung
  • Penetrationstests

3. Digitalisierungsbezogene, zertifizierte Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel:

  • Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
  • Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
  • Ausbildung zum Data Scientist
  • Weiterbildung zum Digital Transformation Manager

Gut zu wissen: Die Anbieter dieser Dienstleistungen müssen ihre Qualifizierung durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV 18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ nachweisen.  Außerdem müssen die Anbieter von Beratungsleistungen die Normen und Standards des BSI IT-Grundschutz anerkennen. Dies muss auf der Website des jeweiligen Beratungsunternehmens erkennbar sein!

Was kann NICHT gefördert werden?

Nicht förderfähig sind im Rahmen der Digitalprämie Ausgaben für Standardhardware und -software, wenn diese nur Basis-Funktionen erfüllt.

Standardsoftware ist zum Beispiel das Betriebssystem, Textverarbeitungssoftware, E-Mail Software oder ein Software-Update ohne neue Funktionen. Standardhardware ist beispielsweise die Ausstattung mit einem Einzelplatz-PC, Laptop, Notebook oder Bildschirm sowie Drucker, Kopierer, Telefon, Smartphone, Tablet, Videokamera, Mikrofon und sonstige Ausstattung zur Videoübertragung.

Wie hoch sind die Zuschüsse der Digitalprämie?

Die Digitalprämie ist eine Anteilsfinanzierung:

Gefördert werden 50 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen bis zu 17.000 Euro. Der Mindestförderbetrag beträgt 1.000 Euro. Es müssen für Ihr Unternehmen also mindestens 2000 Euro Sachausgaben anfallen, damit Sie die Förderung beantragen können.

Wichtig: Damit Ihr Digitalisierungsvorhaben förderfähig ist, dürfen Sie erst mit Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides mit diesem beginnen. Ausgaben und Vorhaben, die bereits vorher begonnen wurden, sind nicht förderfähig!

Landesmindestlohn als Voraussetzung für die Förderung

Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen allen beschäftigten Arbeitnehmer:innen – ungeachtet des Umstandes, ob sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind oder nicht – mindestens den jeweils aktuell geltenden Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindestlohngesetzes zahlen.

Derzeit liegt dieser bei 13,00 EUR (Stand 07/2022). Eventuell höhere Mindestlohnvorgaben gemäß einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung sind ebenfalls einzuhalten.

Warum? Das Landesmindestlohngesetz verpflichtet das Land Berlin überall dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat darauf hinzuwirken, dass ein Stundenlohn von derzeit mindestens 13,00 Euro eingehalten wird (s. GVBl S. 275).

So können Sie die Digitalprämie Berlin beantragen

Sie stellen für Ihr Unternehmen den Förderantrag über das elektronische Antragsformular der IBB Business Team GmbH. Die Einreichung des e-Antrags ist ab sofort bis spätestens 31.12.2023 möglich.

Das Team der IBB Business Team GmbH weist dringen darauf hin, dass Sie für die Beantragung der Förderung keine Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen müssen. Wenden Sie sich für alle Fragen an die offizielle Anlaufstelle.

Ihr Kontakt bei Fragen zur Digitalprämie

Die Ansprechpartner:innen des IBB Business Team GmbH beantworten gerne Ihre Anfragen:

Weitere Förderungen für die Digitalisierung

Für die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen stehen zahlreiche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung. Wir geben in unserem Beitrag eine Übersicht der Förderungen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens.


Text: Christel Schmuck

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