KI und HR: Wie Künstliche Intelligenz im Recruiting eingesetzt werden kann
Künstliche Intelligenz findet zunehmend auch im Recruiting Anwendung, daher erläutern wir in diesem Beitrag den Begriff des KI-Recruitings und welche...
Projekte-Hotline: +49 3327 5658 – 28
Ziehen Sie im Notfall das Netzwerkkabel damit sich Schadsoftware nicht weiter ausbreiten
kann. Schalten Sie das Gerät nicht aus, sofern eine technische Analyse beabsichtigt ist
Eine schnelle Reaktion ist dringend nötig, soll der Schaden minimiert werden. Rufen Sie Ihr
abteilungsübergreifend organisiertes Krisenteam zusammen! Es besteht aus proaktiv festgelegten Personen, die stets verfügbar sind. Hierbei hilft Ihnen eine zuvor erstellte (ausgedruckte)
Liste mit den Telefonnummern von allen Verantwortlichen und ihren Aufgaben im Notfall.
Der Krisenstab muss zuerst die Lage beurteilen und eine Bestandsaufnahme durchführen.
Nur so können schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen ergriffen und Entscheidungen
getroffen werden.
Alle ergriffenen Maßnahmen und getroffenen Entscheidungen sollten detailliert dokumentiert werden. Nur so kann u. U. später auftretenden Nachweispflichten nachgekommen
werden.
Rechnen Sie damit, dass Angreifende auf Ihren infizierten Systemen mithören können.
Nutzen Sie daher für die Krisenbewältigung alternative Kanäle und halten Sie Endgeräte
bereit, mit denen Sie zum Normalbetrieb zurückkehren können (etwa durch das Aufspielen von Back-Ups).
Gehen Sie grundsätzlich davon aus, dass Ihre Systeme vollständig kompromittiert sind.
Eine gezielte Säuberung ist nur dann vielversprechend, wenn umfassende Fachkenntnisse vorhanden sind. In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, eine vollständige Neuinstallation zu planen.
Laut Art. 33 Abs. DSGVO und § 65 BDSG müssen Sie Datenpannen innerhalb von 72
Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, falls sie zu Risiken für die Betroffenen führen können. Die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde variiert je nach Unternehmen oder Institution. Unter Umständen müssen Sie auch die betroffenen
Personen informieren. Achtung: Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder!
Angreifende werden es ein zweites Mal versuchen! Erhöhen Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen
z. B. mithilfe des CyberRisiko-Checks der Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand
Sie benötigen mehr Informationen zum Thema Cybersicherheit?
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Weitere Informationen und kostenfreie Unterstützung für Ihr Unternehmen finden Sie im
Mittelstand-Digital Netzwerk und bei der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand:
www.transferstelle-cybersicherheit.de
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