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Überbrückungshilfe IV: Anträge ab sofort möglich

Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV beantragen. Die Corona-Hilfe wird für den Zeitraum Januar bis März 2022 an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler:innen aller Branchen gezahlt.
Überbrückungshilfe IV beantragen

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020, die durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie besonders belastet sind. Die Corona-Hilfe soll dabei nicht nur wie bisher Sach- sondern auch zusätzliche Personalkosten abdecken, die zum Beispiel bei der Umsetzung von coronabedingten Zugangsregeln entstehen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Für sie können Fixkosten bis zu 90 Prozent erstattet werden. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Auch Unternehmen, die schließen, weil die Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können Überbrückungshilfe erhalten.

Wie kann man die Überbrückungshilfe IV beantragen?

Bis Ende April können Steuerberater:innen die Corona-Hilfe auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen. Nach Bearbeitung der Anträge können die Länder Vorauszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewähren. Diese Abschlagszahlungen werden später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen und verrechnet.

Weiter Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier oder telefonisch unter:

Hotline für prüfende Dritte
+49 30 – 530 199 322
Hotline Direktantrag Soloselbstständige
+49 30-1200 21034

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